Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.28

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 197 -

Recht und gleiche Pflicht für alle. Es darf
das Instrument nicht missbraucht werden.
Unterm Strich muss bei allen Eingriffen stehen, dass leistbares Wohnen für die InnsbruckerInnen sichergestellt wird. Nur dieses
Ziel rechtfertigt alle diese Eingriffe. Im Paragraph 27 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) ist zu lesen, dass diese Maßnahme der Befriedigung des dauerhaften,
leistbaren Wohnbedarfs dient.
Dieses Ziel wollen wir alle gemeinsam erreichen, da bin ich ja völlig Eurer Meinung. Ich
will all diesen EnteignungsschreierInnen
einfach sagen, dass diese Flächen gewidmetes Bauland bleiben. Es nimmt niemand
jemandem etwas weg. Das ist der zentrale
Punkt.
Wenn ich enteigne, dann sage ich einfach,
dass ich dir das jetzt nehme. Das tut jetzt
niemand. Das tun wir nicht. GR Walch, BA
MA, schau Dir das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) an. Innsbruck ist Vorbehaltsgemeinde und übrigens ungefähr 160
andere Gemeinden in Tirol auch noch. Wir
müssen Maßnahmen setzen. Das gibt uns
das Land vor. Hört mit diesem Unsinn auf,
dass man die Menschen enteignet! Ihr verunsichert damit Menschen und das haben
wir nicht notwendig.
Also redet einmal Klartext. Es ist jemandem
mit einer Fläche von 7.000 m2 zumutbar, einen Teil dieser Fläche zu anderen Konditionen zu verkaufen. Es sind in den letzten Tagen auch Menschen an mich herangetreten
und haben gefragt, was sie denn nun ihren
Kindern geben sollen? Kommuniziert bitte
klar, dass die Anmeldung von Eigenbedarf
in jedem Fall bestehen bleibt. Mein Kollege
LA Mag. Sint hat im Jahr 2021 eine Anfrage
an den damals zuständigen LR Mag. Tratter
gestellt, wie wir tirolweit damit aussehen
bzw. wie viele Gemeinden Vorbehaltsflächen anwenden, um wie viele Grundstücke
es geht.
Alt-LR Mag. Tratter hat damals geantwortet,
dass es 76 Gemeinden in Tirol sind, die dieses Instrument bereits anwenden. Ich gehe
davon aus, der Großteil dieser BürgermeisterInnen sind von der ÖVP. Wir reden von
467.000 m2 Fläche und 146 Grundstücken.
Wenn man sich die Entwicklung angesehen
hat, können wir heute in etwa davon ausgehen, dass es 100 Gemeinden sind, die die-

GR-Sitzung 27.03.2025

ses Instrument bereits in dieser Form anwenden. Jedes Jahr sind ein paar dazugekommen. Die offiziellen Zahlen, die ich zur
Verfügung habe, sind aus dem Jahr 2021,
weil es unsere eigene Anfrage war.
Wie läuft denn das in den Gemeinden,
GR Walch, BA MA? Du kennst Deine Gemeinde und weißt, wie das dann abläuft. Da
geht die/der BürgermeisterIn zu der betreffenden Person oder zu den betreffenden EigentümerInnen dieser Flächen und fragt,
was sie mit dieser Fläche vorhaben? Die
Antwort ist, vielleicht, dass sie zwei Kinder
haben und man das Grundstück braucht,
damit man ein Kind hinauszahlen kann. Mit
dem anderen Kind muss man reden, was
man verhandeln kann. Durch Reden kommen die Leute zusammen, GR Walch,
BA MA. Das ist ein altes Sprichwort, das in
Tirol gilt. Deshalb muss man mit den Menschen reden und mit ihnen gemeinsam
schauen, wie man Grundstücke weiterentwickeln kann. Das ist es.
Zur Bausperre, GRin Trinkl: Die Liste FRITZ
hat mehrere Anträge gestellt, um dieses
veraltete ÖROKO, dieses Raumordnungskonzept, endlich zu überarbeiten, weil es
nicht mehr den Tatsachen entspricht. Da
gibt es aus der jüngeren Vergangenheit einen Antrag, der dann allerdings aus fadenscheinien Gründen von der Koalition abgelehnt wurde.
Warum macht man jetzt eine Bausperre?
Wir wollen in diesem Jahr herausfinden,
welchen Bedarf wir haben, wieviel Zuzug
gibt es usw. und was wir in der nächsten
Zeit entwickeln wollen? Deswegen gibt man
für ein Jahr eine Bausperre drauf. Das ist
ein ganz normales Instrument bzw. eine
normale Vorgehensweise, die man hier tätigt. Das TROG ist im § 31a Absatz 3 ganz
klar. Da geht es um Vorbehaltsflächen für
den geförderten Wohnbau.
Es steht klar geschrieben, dass man da genau nach einem Raster vorzugehen hat,
welche Grundstücke als Erstes, Zweites,
Drittes, Viertes usw. heranzuziehen sind.
Als Erstes geht es immer um Grundflächen,
die im Eigentum einer Gemeinde stehen.
Als Zweites Flächen des Tiroler Bodenfonds, als Drittes Flächen der gemeinnützigen BauträgerInnen und als Viertes, erst
wenn alle diese Reserven aufgebraucht