Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.323
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Antwort:
Für die Ausrüstung der Haltestelle liegt die Zuständigkeit bei der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe GmbH (IVB). Für die Sauberkeit des Gehsteiges gilt die Anrainerverpflichtung gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Kontrolle und Entleerung des Mülleimers erfolgt täglich durch die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb.
Frage 10:
Sind in naher Zukunft Maßnahmen geplant, die die Situation beim bestehenden
Zebrastreifen gegenüber der Einmündung der Pirmingasse in den Fischerhäuslweg
für Querende - besonders auch für Kinder - sowohl hinsichtlich Sichtbarkeit als auch
Sicherheit verbessern?
Antwort:
Aufgrund der ausreichenden Sichtbeziehungen ist kein Handlungsbedarf gegeben.
Frage 11:
Gab es von politischer Seite her seit der Gemeinderatswahl 2024 Gespräche mit
VertreterInnen der NIFF Nachbarschafts-Initiative Fürstenweg Fischerhäuslweg?
Antwort:
Soweit bekannt, gab es keine Gespräche.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat)
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