Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.323

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Antwort:

Für die Ausrüstung der Haltestelle liegt die Zuständigkeit bei der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe GmbH (IVB). Für die Sauberkeit des Gehsteiges gilt die Anrainerverpflichtung gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Kontrolle und Entleerung des Mülleimers erfolgt täglich durch die Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb.

Frage 10:

Sind in naher Zukunft Maßnahmen geplant, die die Situation beim bestehenden
Zebrastreifen gegenüber der Einmündung der Pirmingasse in den Fischerhäuslweg
für Querende - besonders auch für Kinder - sowohl hinsichtlich Sichtbarkeit als auch
Sicherheit verbessern?

Antwort:

Aufgrund der ausreichenden Sichtbeziehungen ist kein Handlungsbedarf gegeben.

Frage 11:

Gab es von politischer Seite her seit der Gemeinderatswahl 2024 Gespräche mit
VertreterInnen der NIFF Nachbarschafts-Initiative Fürstenweg Fischerhäuslweg?

Antwort:

Soweit bekannt, gab es keine Gespräche.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner
(Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat)

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2h

15 min