Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.325

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Bürgerbeteiligungsprozess Mühlau und den daraus folgenden Arbeitsgruppen in Mühlau, sowie aus Forderungen der Bevölkerung dafür. Weiters wurde
ein Beschluss dazu im Gemeinderat auf Basis einer Grobkostenschätzung
seitens der IVB vom 23.03.2023 gefasst. Damit wurde die IVB mit der weiteren
Detailplanung beauftragt.
Ob es eine Änderung des Bedarfes gegenüber dem Jahr 2019 gegeben hat,
kann daher nicht beantwortet werden. Doch die Wünsche und Forderung aus
den Stadtteilen wurden mehr. Somit kann auch das letzte hochgelegene
Stadtteilgebiet in Innsbruck auch mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV) erschlossen werden.

Im aufrechten Beschluss vom 23.03.2023 wurde ein Probebetrieb von 3 Jahren mit Fahrgastzählung beschlossen.

Frage 3a:

Warum ist in der Beschlussvorlage keine Aufhebung dieses Beschlussteils enthalten?

Antwort:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023 wurde unter anderem die
Linie D als Angebotserweiterung beschlossen. Die gegenständliche Beschlussvorlage stellt die konkrete Umsetzung des Beschlusses von
23.03.2023 dar.

Frage 3b:

Findet nun ein Probebetrieb statt?

Antwort:

Es findet ein Probebetrieb über 5 Jahre statt. Dies ist erforderlich, um die Bedingungen des EBIN-Förderprogramms (Emissionsfreie Busse und Infrastruktur) erfüllen zu können.

Frage 3c:

Wie lange soll nun ein allfälliger Probebetrieb dauern?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3b.

Frage 3d:

Sind für den (Probe-)Betrieb alle baulichen Maßnahmen wie die Errichtung der Ausweiche Rechenhofweg/Schönblickweg und die 8 neuen Haltestellen, die im Stadtsenat am 21.04.2024 beschlossen worden sind, abgeschlossen?

Antwort:

Es sind noch weitere Maßnahmen erforderlich, die im Zuge der Straßensanierung des Rechenhofweges abgeschlossen werden.

Frage 3e:

Wie hoch waren die Kosten dafür?

Antwort:

Die oben genannten Maßnahmen werden durch die Straßensanierung miterfasst. Eine direkte Zuordnung ist nicht möglich. da diese Maßnahmen zum
Großteil ohnehin für eine rechtlich konforme Straße laut Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) notwendig sind.
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