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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.329

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Frage 7b:

Aufgrund welcher Analyse und Grundlage erfolgte plötzlich die Verdreifachung des
Busbedarfs?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 7a.

Frage 7c:

Welche Ausschreibungskriterien liegen dieser Anschaffung zugrunde?

Antwort:

Wenn unter "Ausschreibungskriterien" die Zuschlagskriterien verstanden
werden, dann können folgende Kriterien genannt werden:
-

Gesamtpreis
Lieferfrist
100 % Niederflur im Fahrgastraum
Reichweite des E-Minibusses auf der Linie D

Frage 7d:

Besteht bei diesen Bussen Barrierefreiheit?

Antwort:

Ja.

Frage 7e:

Besteht bei diesen Bussen die Möglichkeit der Mitnahme von Kinderwägen?

Antwort:

Ja.

Frage 7f:

Ist die Mitnahme von Fahrrädern möglich?

Antwort:

Es ist optional die Montage von Radträgern möglich.

Gemäß Vorlage sind die 3 Busse auch auf anderen Linien einsetzbar.

Frage 8a:

Auf welchen Linien?

Antwort:

Linie W und Nightliner-Linien.

Frage 8b:

Welches Konzept liegt diesem Einsatz zugrunde?

Antwort:

Zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung der Fahrzeuge ist der Einsatz auf anderen Linien denkbar. Dafür kommen Linien oder Fahrten infrage, deren erforderliche Kapazität mit denen der Fahrzeuge übereinstimmt.

Frage 8c:

Müssten für diese Einsätze generell neue Busse angeschafft werden?

Antwort:

Nein. Siehe Antwort zu 8b.

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