Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.335

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Frage 2a:

Wenn ja, warum hat Kulturreferent‚ Bgm.-Stellv.
Bgom.
Willi dies veranlasst?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 2b:

Wenn nein, wer hat dies dann veranlasst?

Antwort:

Bgm. Mag. Anzengruber, BSc.

Frage 3:

Wenn dies nicht von Herrn Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi veranlasst wurde, hat
der ressortzuständige Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi zugestimmt, dass die von
einem Kunstfachexperten in einer künstlerischen Gesamtschau ausgesuchten Bilder und Objekte vom öffentlichen Raum im Rathaus im 2. Stock entfernt wurden?

Antwort:

Nein.

Frage 4:

Wenn Herr Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi nicht zugestimmt hat, wurde der ressortzuständige Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi zumindest zu Rate gezogen. Dass
die von einem Kunstfachexperten in einer künstlerischen Gesamtschau ausgesuchten Bilder und Objekte vom öffentlichen Raum im Rathaus im 2. Stock entfernt werden?

Antwort:

Nein.

Frage 5:

Wenn Herrn Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi dies weder veranlasst hat noch zugestimmt hat und auch nicht zur Rate gezogen wurde oder seine Meinung gehört
wurde, hat Herr Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi zumindest ungefragt und unaufgefordert als ressortzuständiges Mitglied im Stadtsenat seine Meinung zu diesem
unwürdigen Vorgang klar geäußert, da er ja mindestens einmal in der Woche bei
Betreten des Stadtsenatszimmers diese Entfernung gesehen und erkannt haben
musste?

Antwort:

Nein.

Frage 6:

Wie beurteilt Herr Kulturreferent Bgm.-Stellv. Willi selbst seine politische Arbeit
und seine Akzeptanz auf einer Skala von 1 bis 5 im Schulnotensystem, wenn er
zu solch einem Vorgang im Rahmen der Stadtregierung als Kollegialorgan weder
gefragt wird noch zu Rate gezogen wird noch seine Äußerungen entgegengenommen werden?

Antwort:

Der Vorgang liegt im Entscheidungsbereich des Bürgermeisters.

Frage 7:

Bedauert der Kulturreferent diese Vorgänge?

Antwort:

Davon hat Bgm. Mag. Anzengruber, BSc keine Kenntnis.

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