Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.336
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Frage 8:
Hat Integrationsreferentin StRin Bex BSc veranlasst, dass die von einem Kunstfachexperten ausgesuchten Bilder und Objekte - darunter auch das oben konkret
beschriebene - aus dem öffentlichen Raum im Rathaus abgehängt und entfernt
wurden?
Antwort:
Siehe oben.
Frage 9:
Wenn ja, warum hat Frau Integrationsreferentin StRin Bex BSc dies veranlasst?
Antwort:
Siehe oben.
Frage 10:
Wenn nein, wer hat dies dann veranlasst?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2b.
Frage 11:
Wenn dies nicht von Integrationsreferentin StRin Bex BSc veranlasst wurde, hat
die ressortzuständige Integrationsreferentin StRin Bex BSc zugestimmt, dass die
von einem Kunstfachexperten in einer künstlerischen Gesamtschau ausgesuchten
Bilder und Objekte vom öffentlichen Raum im Rathaus im 2. Stock entfernt wurden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 12:
Wenn Integrationsreferentin StRin Bex BSc nicht zugestimmt hat, wurde die ressortzuständige Integrationsreferentin StRin Bex BSc zumindest zu Rate gezogen.
dass die von einem Kunstfachexperten in einer künstlerischen Gesamtschau ausgesuchten Bilder und Objekte vom öffentlichen Raum im Rathaus im 2. Stock entfernt werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 13:
Wenn Integrationsreferentin StRin Bex BSc dies weder veranlasst hat noch zugestimmt hat und auch nicht zur Rate gezogen wurde oder ihre Meinung gehört
wurde, hat Integrationsreferentin StRin Bex BSc zumindest ungefragt und unaufgefordert als ressortzuständiges Mitglied im Stadtsenat ihre Meinung zu diesem unwürdigen Vorgang klar geäußert, da sie ja mindestens einmal in der Woche bei
Betreten des Stadtsenatszimmers diese Entfernung gesehen haben musste?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 14:
Wie beurteilt Integrationsreferentin StRin Bex BSc selbst ihre politische Arbeit und
ihre Akzeptanz auf einer Skala von 1 bis 5 im Schulnotensystem, wenn sie zu
solch einem Vorgang im Rahmen der Stadtregierung als Kollegialorgan weder gefragt wird noch zu Rate gezogen wird noch ihre Äußerungen entgegengenommen
werden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
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