Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.351
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INNS’
BRUCK
Retouren an Mag.-Abt. I, Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit
Herrn
Bürgermeister
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Referat für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2303
post.gemeinderat-stadtsenat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 26.03.2025
Bausperre Wilten, Bereich Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4, Tschamlerstraße 7 und angrenzender Bereich südlich der Leopoldstraße 52a, 54;
Zahl MagIbk/94157/GR-AF/31/2025;
ANFRAGE von GR Jirka (TURSKY) vom 27.02.2025;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
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GR Jirka hat am 27.02.2025 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Der Gemeinderat hat am 27.02.2025 für den Bereich Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4,
Tschamlerstraße 7 und angrenzender Bereich südlich der Leopoldstraße 52a, 54 (gemäß
§ 75 Abs. 2 TROG 2022) eine Bausperre beschlossen. Der gegenständliche Bereich betrifft
das Cineplexx-Kino, das abgerissen werden soll. Direkt angrenzend an das Grundstück des
Cineplexx befinden sich zwei weitere Grundstücke, die unbebaut sind und direkt an den Südring angrenzen. Eines der beiden Grundstücke befindet sich im Eigentum der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG).
Hinsichtlich eines hier sinnvoll erscheinenden Projekts, das alle drei Grundstücke umfasst, hat
es bereits in der Vergangenheit Gespräche gegeben. Es wird deshalb angenommen, dass die
Bausperre nicht nur der Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans dient,
sondern die Gespräche zwischen allen GrundeigentümerInnen bzw. ProjektbetreiberInnen
wiederaufgenommen werden, um eine ganzheitliche Planung und Bebauung dieses städtebaulich exponierten Gebiets zu ermöglichen. Dies vor allem auch hinsichtlich der Neugestaltung des Südrings bzw. der Grassmayrkreuzung in diesem Bereich, die eine "wesentliche Aufwertung und Attraktivierung" des Straßenraums inklusive eines Fuß- und Fahrradwegs sowie
Baumstandorten bewirken wird.
Diesbezüglich werden der Bürgermeister bzw. die ressortzuständige Stadträtin um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
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Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
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Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe