Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.354

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Retouren an Mag.-Abt. I, Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit

Herrn
Bürgermeister
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

INNS’
BRUCK

Stadtmagistrat
Referat für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2303
post.gemeinderat-stadtsenat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.03.2025

Gedenkort Reichenau, Umsetzung des Siegerprojektes in zwei Projektphasen, Honorar für
Werkgemeinschaft;
Zahl MagIbk/94157/GR-AF/32/2025;
ANFRAGE von GR Jirka (TURSKY) vom 27.02.2025;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Jirka hat am 27.02.2025 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Bezugnehmend auf den Beschluss des Gemeinderates im Jänner 2025 und der Diskussion im
Gemeinderat erlauben wir uns folgende Anfrage zu der im Gemeinderat von der Stadtregierung nicht beantworteten Frage an den Bürgermeister zu richten:

Frage:

Ist das in der weiterführenden Erklärung angeführte und beschlossene Gesamthonorar der Werkgemeinschaft Bablick-Denzer-Machat-Schlorhaufer-Zschiegner in
Höhe von brutto € 179.874,-- in den geschätzten Errichtungskosten für das Gesamtprojekt der Werkgemeinschaft von brutto € 1.278.000,--- enthalten?

Antwort:

Ja. Das geht auch aus dem Gemeinderatsantrag (MagIbk/73274/KU-PRO/2)
hervor, der am 23.01.2025 beschlossen wurde.
6. Honorar der Werkgemeinschaft zur Umsetzung des Siegerprojektes
Mit der Abgabe des Siegerprojektes wurde das Honorarangebot für die
geistig-schöpferischen Leistungen mitabgegeben. Das Honorar für
geistig-schöpferische Leistungen und Planungshonorare an die Werkgemeinschaft wurde mit € 149.900,-- zzgl. MwSt. (damit € 179.880,-brutto) ermittelt. Auf die Projektphase 1 entfällt ein Anteil von
€ 99.983,-- zzgl. MwSt. (damit € 119.979,60 brutto).

Aus der dem Gemeinderatsantrag beigefügten Kostenschätzung geht ebenfalls hervor, dass das Honorar der Werkgemeinschaft anteilsmäßig mit

FPYY

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

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Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe