Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.366

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Die zusätzlichen Kosten von rund 5,2 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur und Anpassungen der
[VB-Werkstätten werden mit höchstens 33 Prozent gefördert.
Werden die im SFBG geregelten Ziele nicht erreicht, können Strafzahlungen in der Höhe von bis zu

225.000 Euro pro Fahrzeug verhängt werden.
Beginn eines komplexen Prozesses
Basis für die ersten Umsetzungen bei den IVB ist der Gemeinderats-Beschluss zum Budget

2022/23".“

Das zentrale Gesetz auf EU-Ebene, das die Dekarbonisierungsstrategie für Kommunen und Städte

vorgibt, ist die Verordnung (EU}) 2021/1119, auch bekannt als das Europäische Klimagesetz.
Diese Verordnung legt den rechtlichen Rahmen für das Ziel der Klimaneutralität in der Europäischen
Union bis 2050 fest und beinhaltet verbindliche Zwischenziele. Darunter fällt die Reduktion der NettoTreibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 (im Vergleich zu 1990).

2020

2030

2040

2050

-31%

-55%

-90%

-100 %

-36% (BL 2005}

-100 %

-100 %

Emissions-

-J0%

ziele Verkehr

(BL 2015}

-100 %

-100 %

Quelle: www.klimafonds.gv.at Leitfaden-zur-Dekarbonisierung

Die schrittweise Dekarbonisierung von Verkehr, Energieversorgung, Industrie und Gebäuden ist eine
Verpflichtung für nationale und kommunale Behörden, Dekarbonisierungsstrategien zu entwickeln
und umzusetzen.

Die Verordnung verpflichtet auch Mitgliedsstaaten und Kommunen, Klimaschutzpläne zu erarbeiten
und Fördermittel gezielt für emissionsmindernde Maßnahmen zu nutzen. Bei Nichterfüllung drohen
finanzielle Sanktionen oder Einschränkungen beim Zugang zu EU-Fördergeldern

https://www.ibkinfo.at/dekarbonisierung-ivbworkshop#:-:text>Am%20Freitag”%2C%204.,1VB)%20gemeinsam/%20das
%20 Thema%20Dekarbonisierung.