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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.369

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Mögliche Strafen bei Nichterfüllung der EU-Vorgaben
41. Welche EU-Vorgaben zur Dekarbonisierung müssen von der Stadt Innsbruck erfüllt werden?

42. Gibt es hierzu bereits einen Schriftverkehr mit der EU oder dem Bund?
43.

Wenn ja, bitte um Übermittlung der Schreiben.

44. Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren diese Vorgaben z. B. EU-Klimagesetz, Verordnung

(EU) 2021/1119 ?
45. Welche Strafen oder Sanktionen drohen der Stadt Innsbruck, falls die Dekarbonisierungsziele

nicht erreicht werden?
46. Gibt es bereits laufende Verfahren oder Mahnungen seitens der EU bezüglich der Umsetzung

der Dekarbonisierungsstrategie?
47. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um mögliche Strafen zu vermeiden?

48. Wenn ja, ab wann werden diese im städtischen Budget vermerkt?
49. Wenn nein, warum nicht?

Innsbruck, am 27.März 2025