Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.374
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(zu Punkt
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Stadtrat
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KO-Stv.” GR" Dr.” Birgit Winkel
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 7. März 2025
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Innsbruck, 27. März 2025
Gemeinderat und Stadtsenat
Anfrage
Zuständigkeit in der Rattenbekämpfung
Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung (Zahl Maglbk/94157/GR-AF/16/2025) zu
diesem Thema wurde in Frage 10 an den Bürgermeister erfragt, welche Rolle die MA V,
Abteilung Veterinärwesen, in der Bekämpfung von Ratten spielt. In der Antwort wird
ausgeführt, dass sie keine Rolle spiele, da keine gesetzliche Zuständigkeit bestehe. Herr
Bürgermeister wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1l.
Handeln die Stadtregierung und der Magistrat ausschließlich, wenn eine
gesetzliche Zuständigkeit vorliegt?
2.
Wer ist in einer Statutarstadt für die öffentliche Gesundheit - die durch eine
Rattenplage gefährdet ist - gesetzlich zuständig?
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3.
Welche Maßnahmen würde die Stadtregierung gegen Ratten vorschlagen, wenn
eine gesetzliche Zuständigkeit bestünde?
4.
Ergibt sich aus den Aufgaben des Gesundheits- und Veterinärwesens tatsächlich
keine Möglichkeit, bei der Bekämpfung von Ratten tätig zu werden?
5.
Halten Sie es für eine gute Entscheidung, bei Missständen in der Stadt auf eine
fehlende gesetzliche Zuständigkeit zu verweisen, oder gäbe es - sofern kein
Verbotßbrliegt — auch Möglichkeiten, eigenständig aktiv zu werden?
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