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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.390

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Den pflegebedürftigen Personen den Verbleib zu Hause zu ermöglichen
Die Schaffung eines zusätzlichen Versorgungsangebots
Durch Schulungen die Qualität der Pflege zu erhöhen

Bezugnehmend auf den Prüfantrag der Fraktion ALI vom 9. November 2023 zu diesem
Thema wurde von der ISD bereits in einer Stellungnahme vom 15.02.2024 informiert,
„dass im Burgenland seit 2019 die Möglichkeit besteht, pflegende Angehörige zu

beschäftigen. Dazu wurde die Pflegeservice Burgenland GmbH gegründet, welche die
Einstellung

der

pflegenden

Angehörigen

vornimmt.

Dieses

Modell

sieht

ein

bestimmtes Beschäftigungsausmaß je nach Pflegestufe vor:
e

Pflegestufe 3: 20 Stunden pro Woche

e

Pflegestufe 4: 30 Stunden pro Woche

*

ab Pflegestufe 5: 40 Stunden pro Woche

Die Entlohnung der pflegenden Angehörigen erfolgt nach dem burgenländischen

Mindestlohn.

Die

pflegenden

Angehörigen

sind

Ssozialversicherungsrechtlich

abgesichert und haben Anspruch auf Urlaubs- und Krankenstandsvertretung. Zur
Finanzierung wird ein Selbstbehalt von den zu pflegenden Personen eingehoben.
Dieser beläuft sich in der Pflegstufe 3 auf 90 %, in den höheren Pflegestufen auf 80 %
des

Pflegegeldes sowie

Richtsatz liegt.

auf das

Einkommen,

welches

über dem

Die beschäftigten Angehörigen haben binnen

(Sozialhilfe-)

12 Monaten eine

Grundausbildung (100 Stunden) zu absolvieren. Weiters findet je nach Pflegestufe

einmal pro Woche bzw. Monat ein verpflichtender Unterstützungsbesuch statt.
Die ISD sieht in diesem Modell Vorteile für die pflegende Person, die dadurch
versicherungsrechtlich

voll

abgesichert

Vertretungsansprüche

im

Krankheitsfall

ist

und

geltend

damit

machen

auch

kann.

Urlaubs-

sowie

Auch

werden

Versicherungszeiten für die Pension angerechnet. Für die zu pflegende Person ergibt
sich

der Vorteil,

von einer ihr vertrauten

Person

betreut zu werden.

Für das

Pflegesystem generell werden durch dieses Modell zusätzliche Ressourcen verfügbar

gemacht. Neben diesen Vorteilen werden aber auch kritische Aspekte hervorgehoben.
So wird angemerkt, dass das Fehlen von Vorkenntnissen der Angehörigen zu

Problemen und Überforderung führen können.
Neben fehlender Qualifikation besteht auch das Risiko einer mangelhaften
Auftragserfüllung in zeitlicher Hinsicht bzw. der missbräuchlichen Verwendung der
fließenden Gehaltszahlung. Es entsteht ein hoher administrativer Aufwand bei der
Abwicklung des Selbstbehalts-Systems. Weiters besteht durch die Beschäftigung von
größtenteils
unausgebildeten
Personen
ein
nicht
zu _ Uunterschätzender
Kontrollaufwand.

Die Anstellung pflegender Angehöriger bei der ISD wird äußerst kritisch gesehen. So
stellen die Anforderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zuweilen
bereits eine große Herausforderung dar. Gleichzeitig parallel dazu einen "Betrieb” mit
geändertem Regelwerk sicherzustellen und zu kontrollieren sowie eventuell auch noch
die Selbstbehalts-Administration zu bewerkstelligen, scheint nicht möglich. Sollte das
Ansinnen der Anstellung von pflegenden Angehörigen zur Umsetzung gelangen, wird
die operative Abwicklung durch eine andere Einheit als die ISD angeregt.“

Dieser Empfehlung kann man Folge leisten und eine operative Abwicklung abseits der
ISD ins Auge fassen.