Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.62
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auch, damit sie nach der Schule gut in die
professionelle Sportbetreuung einsteigen
können.
Es gibt einen Mittagstisch, es gibt eine
Nachmittagsbetreuung, auch die Aufgaben
werden entsprechend gemacht. Es wird gelernt und dann können die jungen SportlerInnen am Abend in den fast professionellen
Sport einsteigen, sei es beim Fußball, Tennis etc. oder weiterführend dann auch beim
Volleyball.
Es ist sehr wichtig, dass nicht nur untertags
dort gelernt wird, sondern wir auch einen
hervorragenden Standort mit Infrastruktur
haben. Ihr wisst alle, wir bauen das Areal
der Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKÖ) neu. Da entsteht eine neue Sportanlage mit Fußballplatz, Tennisplatz und Paddle-Tennis. Wir
haben schon berücksichtigt, dass das für
den Schulsport genutzt werden kann. Das
heißt, Infrastruktur sowohl bei der ASKÖ als
auch beim Innsbrucker Eislaufverein (IEV).
Auch an der Schule stehen Sanierungen an,
wie es Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr gesagt hat.
Es gibt auch die Idee einer neuen Sporthalle, die angedacht ist. Da befinden wir uns
aber noch in einem Frühstadium.
Wir bitten um eine breite Unterstützung,
denn ich glaube, es ist wirklich ein tolles
Projekt für die Jugend, für den Sport, aber
auch für die Gesundheit.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.03.2025 (Seite 229) wird angenommen
nen
21.
MagIbk/94850/KU-StSGR/1
Förderrichtlinien für die Gewährung von Subventionen im Kulturbereich
Förderrichtlinien für die Gewährung von Subventionen für Bauvorhaben im Kultusbereich
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
12.03.2025:
1.
Die überarbeiteten Förderrichtlinien für
die Gewährung von Subventionen im
Kulturbereich werden als Ergänzung
zur bestehenden Subventionsordnung
GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025
der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen.
2.
Die Förderrichtlinien für die Gewährung
von Subventionen im Kultusbereich
werden als Ergänzung zur bestehenden Subventionsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen.
Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.
GRin Dengg: Jetzt ist die ehemalige Kulturstadträtin Mag.a Schwarzl leider nicht mehr
anwesend. Es geht da in erster Linie um die
stadt_potenziale. Das war ihr großer Wurf für alle, die jetzt neu im Gemeinderat sind -,
weil wir ja heute über große Würfe sprechen. Das meine ich tatsächlich so wie ich
es sage! Sie hat sich dafür sehr eingesetzt
und viel Herzblut hineingelegt.
Jetzt finde ich das beim neuen Konvolut fast
an jeder Stelle. Daher meine Frage an den
jetzigen Kulturreferenten, ob das wirklich
nur im Jahr 2025 ausgesetzt ist und ab dem
Jahr 2026 wiederkommt? Es stehen die
stadt_potenziale ja in allen Programmen.
Für heuer sind diese € 70.000,-- ausgesetzt,
beziehungsweise werden sie wahrscheinlich
anders verwendet. Aber dann müssen sie
doch ab dem Jahr 2026 wiederkommen?
Andernfalls müsste man einen Aktenvermerk für alle Kulturschaffenden anbringen,
damit sie wissen, die Nachdenkpause dauert zwei, drei, vier oder gar fünf Jahre.
Das war meine erste Frage. Ich komme nun
zu den Kunstankäufen, die ja im Akt auch
ausgeführt sind. Ich habe heute die entsprechende Anfragebeantwortung zu MagIbk/94157/GR-AF/28/2025 "Rathaus, Verbleib der früheren Bilder in den Gängen vor
dem Büro des Bürgermeisters" bekommen.
Im zweiten Stock wurden neue Fotografien
aufgehängt und die ursprünglichen Bilder,
wie ich der Anfrage entnommen habe, in die
Mag.-Abt. V, Stadtarchiv, gegeben.
Was mir dabei auffällt - Ihr werdet es heute
von mir zum Kontrollbericht noch öfter hören -, es gibt in der Stadt eine wechselnde
externe Fachjury, die über Kunstankäufe
entscheidet. Jetzt steht in der Anfragebeantwortung, dass es wegen der Höhe des
Kaufpreises kein offizieller Kunstankauf ist.
Naja, das kann man jetzt so sehen oder so,
ganz wie man will.