Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.65
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Oder gibt es für jeden Ressortführenden
oder Herrn Bürgermeister einen Betrag pro
Jahr, den er oder sie ohne Einbindung der
Jury ankaufen kann, weil ihm/ihr das Werk
gefällt? Das wären unsere Fragen dazu gewesen.
Und grundsätzlich denke ich - es ist wie
beim Jugendbeirat -, dass die Dinge nur von
dem leben, dass es die Menschen ernst
nehmen. Wir haben eine diesbezügliche Anfrage gestellt, also das Ernstnehmen einer
Jury, z. B. bei Kunstankäufen vor allem von
Menschen mit Behinderungen. Das erfolgt
im Stadtmagistrat nicht und hat also weder
eine Reaktion des Kulturreferenten noch
des Beirates für Menschen mit Behinderungen gebracht. Das ist sehr traurig.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr: Ich komme nun
zur Abstimmung.
(GRin Mag.a Oppitz-Plörer: Gibt es zumindest ein Nein auf meine Frage, dass niemand beantwortet, dass Kunstankäufe außerhalb des Budgets gemacht werden?)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr: Es gab bereits
eine Anfrage von Ihrer Fraktion zu der Thematik und dafür gibt es eben auch dieses
Instrument der Anfrage.
Wir sind mitten in der Abstimmung, da darf
ich keinen Ruf zur Geschäftsordnung zulassen. Ich werde jetzt mit der Abstimmung
fortfahren.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
TURSKY und FRITZ, 13 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
1eN.
12.03.2025 (Seite 231) wird angenommen.
22.
MagIbk/13480/PW-STS/35
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer
Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung
2014 - IPAbgVO 2014), Beschluss
des Gemeinderates vom
21.11.2013, geändert wird
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
26.03.2025:
GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den als Beilage angeschlossenen Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit dem die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für
das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung
2014 - IPAbgVO 2014) vom 21.11.2013, zuletzt geändert am 23.01.2025, dahingehend
geändert wird, als dass die Höhe der
Parkabgabe von derzeit € 1,-- pro halber
Stunde auf € 1,10 pro halber Stunde erhöht
wird und in den Parkstraßen, in denen zeitlich unbegrenztes Parken möglich ist, für die
Entrichtung von € 9,-- einen ganzen Tag geparkt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten € 23.400,--,
laufende bzw. Folgekosten pro Jahr keine;
Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
640010 (Amt für Tiefbau) und die Finanzposition 616100 (Instandhaltung Maschinen).
GR Mayer: Ja, Parkraumbewirtschaftung ist
wichtig! Sie ist richtig, sofern sie maßvoll ist.
Aber, wenn sie zu hoch oder die Anwendung zu kompliziert ist, dann führt das dazu,
dass die Leute ins DEZ, ins Cyta oder ein
anderes Einkaufszentrum am Stadtrand fahren. Das ist natürlich eine Bedrohung für
den Handel in der Innenstadt. Da geht es
um Arbeitsplätze, Steuern etc.
Gerade in Zeiten wie diesen, wo ein Geschäft nach dem anderen zusperrt - wir wissen das, wir haben ja schon oft darüber diskutiert -, ist das sicher die falsche Maßnahme. Außerdem finde ich, € 0,10 mehr zu
verlangen, wird kaum jemanden dazu bewegen, mehr mit Öffis oder dem Rad zu fahren. Was sind schon € 0,10?
Es stellt sich die Frage, wie viel es bringt
und wie viel es kostet? Man muss auch die
Mehrkosten für die Einführung berücksichtigen. Wir haben ja bereits im letzten Gemeinderat darüber diskutiert, wie viel von
der gesamten Parkraumbewirtschaftung tatsächlich für die Stadt übrigbleibt. Das ist ja
nicht so viel!
Also im Sinne des stationären und innerstädtischen Handels halten wir das für nicht
sinnvoll und werden dagegen stimmen. Eines vielleicht noch: Wenn man es wie zum