Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.73
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man auch medial verkünden, dass sich die
Kostensteigerung auf 43 % beläuft.
StRin Mag.a Lutz: Wo fange ich an? Das
Vorgehen einer Fraktion, die schon so lange
im Gemeinderat sitzt, eigentlich die Abläufe
ganz genau kennt und hier Populismus wie
vor der Wahl betreibt - was damals schon
sehr wenig gebracht hat -, kann ich schwer
nachvollziehen, aber es soll so sein.
Zunächst möchte ich die in den Raum gestellten Begriffe der Mehrkosten, der Kostensteigerung oder sogar der Kostenexplosion aufs Schärfste zurückweisen. Denn
was haben wir im Gemeinderat am
10.10.2024 beschlossen? Ich darf aus dem
Beschlusstext zitieren:
"Die Grobkostenschätzung für die Baukosten ergibt rund € 6,1 Mio. inkl. 20 % MwSt" jetzt kommt es - "(vorbehaltlich des Ergebnisses der Ausschreibung), wobei der Anteil
des Landes Tirol ca. € 2,66 Mio., der Anteil
der IVB ca. € 1,73 Mio. und der Anteil der
Stadt Innsbruck ca. € 1,71 Mio. betragen
wird."
Alle hier, es sind einige darunter, die schon
sehr viele Jahre im Gemeinderat sind, in
Amtsführungen, im Stadtsenat waren, und
diese Abläufe kennen, wissen, dass es bei
jedem Projekt zunächst eine Kostenschätzung gibt. Die wird entweder vom zuständigen Amt oder von einem externen Büro
durchgeführt.
Danach gibt es eine Ausschreibung mit einem Angebot durch den/die Bestbietende/n,
also der-/diejenige, der/die für diese angeforderten Leistungen sozusagen am wenigsten verlangt. Für das Projekt Südring
wurde von allen drei ProjektpartnerInnen,
nämlich Land, Stadt und IVB, ein externes
Zivilingenieurbüro beziehungsweise ein Planungsbüro mit der Kostenschätzung sowie
der im Anschluss stattgefundenen Ausschreibung gemeinsam beauftragt.
Weder ich noch die MitarbeiterInnen der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, haben diese Kostenschätzung allein Pi mal Daumen durchgeführt, sondern die drei ProjektpartnerInnen
haben gemeinschaftlich entschieden. Es
gab dieses externe Büro, das für die drei
ProjektpartnerInnen die Kostenschätzung
durchgeführt hat.
GR-Sitzung 27.03.2025
Das Leistungsverzeichnis wurde entsprechend der Teilvorhaben der einzelnen ProjektpartnerInnen in sogenannte Obergruppen gegliedert. Die einzelnen Obergruppen
werden von den jeweiligen ProjektpartnerInnen dann beauftragt. Den Zuschlag dieser
Ausschreibung erhält jene/r Bietende,
die/der über drei Obergruppen, also Stadt,
Land und IVB, hinweg eben das beste Angebot legt.
Da hat die Ausschreibung für jene Leistungen, die der Stadt zuzuordnen sind, einen
höheren Angebotspreis als in der Kostenschätzung dieses externen Büros ergeben.
(Unruhe im Saal)
Ja, Ihr wolltet jetzt diskutieren. Ich meine,
wenn Fragen gestellt werden, werde ich
antworten müssen!
Die Differenz zwischen der Kostenschätzung und dem Kostenvoranschlag nach der
Ausschreibung ist im konkreten Fall nicht
43 %, sondern 23,5 % als Anteil der Stadt,
Er ist somit prozentmäßig kleiner, als das
typischerweise nach ÖNORM der Fall ist.
Das heißt, es gibt immer eine Schwankung
zwischen der Grobkostenschätzung und
dem Ausschreibungsergebnis. Das kann
einmal mehr und einmal weniger sein. In
diesem Fall bleibt es absolut im Rahmen.
Zum Gesamtprojekt: Zu den drei ProjektpartnerInnen kam die IKB, die sich aufgrund
der Baustelle in das Projekt hinein reklamierte, um im Untergrund zusätzlich noch
Kanal, Wasser und ähnliche Arbeiten zu erledigen. Die Kostenschätzung der Baukosten für das Gesamtprojekt, also für Stadt,
Land und IVB, waren damals mit € 6,1 Mio.
betitelt. In diesen € 6,1 Mio. war die IKB
nicht enthalten, da sie zum Zeitpunkt der
Kostenschätzung noch nicht angekündigt
hatte, dabei zu sein.
Nachdem die IKB sich dem Projekt angeschlossen hat und es zur Ausschreibung
des Landes gekommen ist, kam es zu Gesamtkosten laut Angebot in Höhe von
€ 7,9 Mio. Davon muss der Anteil der IKB,
der in der Schätzung nicht dabei war, abgezogen werden. Das sind € 1,1 Mio., um
eben Gleiches mit Gleichem zu vergleichen.
Das heißt, die Kostenschätzung ist von
€ 6,1 Mio. auf € 6,82 Mio. für alle ProjektpartnerInnen gestiegen. Das sind jeweils
€ 720.000,-- und somit 12 %.