Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.82

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- 251 -

Gehälter, der Parteienförderung und all jener Privilegien, die PolitikerInnen genießen,
zu.
Eine konkrete Sache zu diesem Fall. Wir
haben jetzt immer wieder gehört, dass es in
gewisser Weise eine Diskrepanz gibt zwischen der Politik, die die Weisungen erteilt,
und den Ämtern, die die Weisungen entgegennehmen. Das Problem dabei ist ja, wie
im Ausschuss festgestellt wurde, dass Weisungen nicht geregelt sind. Weisungen können auch mündlich erfolgen. Und wenn eine
Weisung mündlich erfolgt, ist natürlich im
Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar, wer
denn für die ganze Sache verantwortlich ist.
In einem Verhältnis Vorgesetzter/Untergebener ist dann klar, wer in der Streitfrage
darunter leiden wird! Das sind die Untergebenen, also die MitarbeiterInnen.
Hier wäre es wichtig anzusetzen und zu sagen, ändern wir doch das IStR dahingehend, dass Weisungen schriftlich erfolgen
müssen, damit PolitikerInnen für die Weisungen Verantwortung tragen müssen, die
sie erteilen. Das wäre ein konkreter Lösungsvorschlag.
GR Lukovic, BA MA MA: Zuerst darf ich
auf eine Wortmeldung von GRin Dengg eingehen, die dem jetzigen Bgm.-Stellvertreter
quasi Untätigkeit in dieser Thematik vorgeworfen hat. Das möchte ich nicht so einfach
stehen lassen.
Er ist sehr besonnen und umsichtig mit dieser Situation umgegangen. Denn was wäre
gewesen, wenn es auf Weisung des damaligen Bürgermeisters dazu gekommen wäre,
dass diese App abgeschaltet wird? Sie wäre
nicht mehr online zugänglich gewesen. Das
ist auch aus dem Bericht des Stadtrechnungshofes Textzeile 12 zu entnehmen.
Das hätte auch Möglichkeiten der Prüfung
genommen. Man musste schauen, wo man
die App überhaupt noch auftreiben konnte,
um sie zu prüfen.
Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass im Prüfbericht unter Textziffer 12 gestanden wäre,
dass der damalige Bürgermeister den Auftrag gegeben hat, die App abzuschalten,
dann wäre das Argument aus der anderen
Richtung gekommen. Dann wäre ihm vorgeworfen worden, dass er sie offline gestellt
hat. Es läuft also, wie immer man es auch
macht, auf dasselbe hinaus.

GR-Sitzung 27.03.2025

Ich komme wieder zurück zur Situation des
Gemeinderates. Wir befinden uns hier im
Gemeinderatssaal und nicht in irgendeinem
anderen Raum. Wir sind als GemeinderätInnen dazu da, den Stadtrechnungshof in
dem, was er tut, in dem, was er erarbeitet,
ernst und es wichtig zu nehmen. Er hat viele
Punkte von Relevanz festgestellt. Einer dieser Punkte, der schon von StR Mag. Stoll
genannt wurde, ist der, dass auch die Intention hinter dieser App, hinter diesen Informationen hervorgehoben werden sollte.
Die BürgerInnen können sich über Gesundheitsthemen, Blackout, Hochwasser, Katastrophenfälle oder die gemeinsame Nutzung
des Naturraums informieren. Das ist eine
gute Sache, die man auch herausstreichen
muss. Herr Bürgermeister hat es in den Medien schon erklärt. Diese Contents, die erstellt wurden, sind auch heute noch in Nutzung. Das muss man auch erwähnen und
man muss nicht alles schlechtreden.
Was man aber hervorheben muss, es sind
Fehler passiert. Man darf nicht so tun, als
wäre dies nicht der Fall. Das muss man einfach sagen, denn im Gegensatz zu dem,
wie es dargestellt wird, gibt es eine Fehlererkenntnis, gibt es eine Fehlerkultur, wird
darauf geschaut, dass diese Fehler nicht
nochmals passieren. Was ich aus diesem
Bericht als wichtig herausgelesen habe, die
Compliance-Richtlinie der Stadt Innsbruck
wurde bei der Vergabe einfach nicht eingehalten. Es wurden keine Vergabevermerke
gemacht, kein Vergabeprotokoll geführt.
Das sind Fehler, die man so nicht wiederholen darf. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wir müssen also diese Fehler sehen,
die der Stadtrechnungshof aufzeigt. Man
muss sie sich eingestehen und die richtigen
Schlüsse daraus ziehen. Und diese
Schlüsse sind zum großen Teil die Empfehlungen des Stadtrechnungshofs, die er sehr
dezidiert in vielen Bereichen macht.
Wir sollten sie ernst nehmen, indem wir den
Bericht heute zur Kenntnis nehmen. Und da
darf ich auf den Beschluss aus dem
Jahr 2002 hinweisen - ich weiß nicht, ob wir
das in dieser Periode schon hatten -, dass
eine Kenntnisnahme eines Stadtrechnungshofberichts automatisch dazu führt, dass die
Empfehlungen zu Gemeinderatsbeschlüssen werden, die dann umgesetzt werden