Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.97
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diesem Bereich beispielsweise einen Servicebetrieb für einspurige Kraftfahrzeuge
oder eine große Parkfläche der ÖBB, für die
eine Zufahrt gewährleistet sein muss.
Wir sind zwar alles mündige BürgerInnen,
aber in diesem Straßenraum bewegen sich
auch Kinder. Für sie muss es verständlich
erklärbar sein. Deshalb kann das mit den
vielen Ausnahmen nicht funktionieren. Aber
ich freue mich dennoch sehr über diesen
heutigen Beschluss.
In diesem Bereich ist auch die S-Bahn-Station Messe angesiedelt, die mittlerweile eine
der meist frequentierten Bahnhöfe ist. Darüber hinaus gibt es noch den Messepark,
die 17 neu eingepflanzten Bäume und die
Wasserspiele. Eigentlich ist das, was wir
heute beschließen, ein rundum Paket und
ich bedanke mich bei allen für die Zustimmung.
Mehrheitsbeschluss
7 Stim“ eschluss
((gegen FPÖ,
D
men):
34.
MagIbk/80823/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B58, Wilten, Bereich
Innrain 125-135 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B27), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022, 2. Entwurf
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Während der
gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen zum ersten Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B58 eingegangen.
Der vorliegende zweite Entwurf des Bebauungsplanes wird aufgrund von Planungsänderungen im Projekt notwendig. Der zweite
Entwurf wurde im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Mobilität und Integration, der
dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 10.03.2025
(Seite 265) wird angenommen.
Es wird vorgeschlagen, die Auflage des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B58, 2. Entwurf zu beschließen.
33.2
MagIbk/45971/SV-DVO/2
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Archenweg Ost, Verordnung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung
von 30 km/h
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
GRin DIin (FH) Payr, MEng referiert die Anträge des Ausschusses für StadtentwickvVom
lung, Wohnbau und Projekte vom
13.03.2025 und 27.03.2025:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.03.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG beschlossen.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.
35.
Einbringung und Beantwortung
von dringenden Anfragen
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist
keine dringenden Anfragen eingelangt sind.
T
36.
a
a
Einbringung
und Behandlung
von
dringenden Anträgen
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist
keine dringenden Anträge eingelangt sind.
GR-Sitzung 27.03.2025
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