Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.1
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und der vorliegenden Musterberechnung weiterhin ab 01.01.2026 gefördert
wird.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 4 . 0 4 . 2 0 2 5
1.
Ehrungen der Stadt Innsbruck
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
2.
2.
MagIbk/95791/RA-VL-GU/1
Novellierung der Marktordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck,
Abhaltung eines Kunsthandwerksmarktes auf dem Sparkassenplatz und weitere Änderungswünsche
Beschluss (bei Abwesenheit von
GRin Mag.a Oppitz-Plörer, 1 Stimme; einstimmig):
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten keine, laufende bzw. Folgemehrkosten pro Jahr rund € 25.000,--.
Die Bedeckung erfolgt über die Anmeldung
der ISD im Voranschlag 2026 vorbehaltlich
der Beschlussfassung des Voranschlages
im Gemeinderat (Dezember 2025) auf der
Haushaltsstelle 182-1.768220/429000 (SeniorInnenwohnpauschale)
4.
Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.
3.
MagIbk/98414/KU-SA/1
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. V, Stadtbibliothek, Mahngrenzen
Antrag des Stadtsenates vom 23.04.2025:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den in Beilage 1 angeschlossenen Entwurf der Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird.
Von allen die angeführte Bemessungsgrundlage übersteigenden Beträgen
werden 14 % zur Reduktion dieses Förderungsbetrages bis zum Erreichen der
vollen Höhe der SeniorInnenwohnpauschale herangezogen.
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
5.
MagIbk/100831/KU-PRO/1
Beirat für Erinnerungskultur
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
7 Stimmen; einstimmig):
Maglbk/69821/BE-BM/4
Antrag des Stadtsenates vom 23.04.2025:
Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD), Valorisierung der
Förderung für das SeniorInnenwohnen
1.
Die Errichtung eines Beirats für Erinnerungskultur der Landeshauptstadt wird
beschlossen.
2.
Die beiliegende Richtlinie für den Beirat
für Erinnerungskultur der Landeshauptstadt Innsbruck wird beschlossen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von KPÖ,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.04.2025:
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge)
1.
Einmalige Kosten € 2.400,--, laufende bzw.
Folgekosten pro Jahr € 2.400,--.
Das bestehende Fördermodell betreffend die SeniorInnenwohnpauschale
wird dahingehend valorisiert, dass bis
zur Bemessungsgrundlage von € 700,-für Einzelpersonen bzw. € 1.100,-- für
2-Personen-Haushalte die SeniorInnenwohnpauschale bis auf € 30,-- im
Sinne der weiterführenden Erklärung
GR-Sitzung 24.04.2025
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 381.000 (Kultur) und das Sachkonto 728.100 (Entgelte sonstige Leistungen {DK}).