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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.100

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Die Dienstplanung berührt unterschiedlichste Spannungsfelder in den Bereichen der
Personalplanung (einfache Dienstplangestaltung, dauerhafte Einhaltung der festgelegten Funktionsstärken), des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Einhaltung der
Vorgaben zur Arbeitszeit, Ruhezeit und Bereitschaftszeit, keine überhöhten Arbeitsbelastungen, Gesundheitsschutz, Genehmigung von Nebentätigkeiten) sowie der
Mitarbeiterzufriedenheit (Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Work-Life-Balance,
flexible Freizeitplanung). Diese müssen darüber hinaus noch mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden.
Um Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren, wird den Feuerwehrleuten der
Berufsfeuerwehr Innsbruck ein hohes Maß an Autonomie bei der Schichtplangestaltung eingeräumt. Freie Diensteinteilung innerhalb der einzelnen Pools.
Im Detail zeigte sich indes, dass der Großteil der Einsatzkräfte ihren Jahresurlaub
nicht zur Gänze konsumierte. Allfällige aufeinander aufbauende und qualitativ hochwertige Fortbildungseinheiten waren mit einem eingeschränkten Zugriff auf die Einsatzkräfte nur schwer plan- und umsetzbar. Auffallend war auch, dass beachtliche
Überstunden (Mehrleistungsschichten) jährlich aufgebaut wurden. Im prüfungsrelevanten Jahr fand eine Steigerung zum Vorjahr um beinahe 16 % statt. Etwa
61 % der gesamten Mehrleistungsschichten stammten aus qualifizierten Urlaubsmitnahme-Schichten. Der Rest waren Ausgleichsschichten. Überdies ging beinahe
jeder dritte Branddienstmitarbeiter einer Nebenbeschäftigung nach. Des Weiteren
konstatierte die Kontrollabteilung, dass die Anzahl der geleisteten Dienstschichten
teilweise ungleichmäßig auf die im Branddienst beschäftigten Bediensteten
aufgeteilt waren.
Aus diesem Grund regte die Kontrollabteilung an, das bei der Berufsfeuerwehr
Innsbruck im Einsatz befindliche Dienstplanmodell mit seinen spezifischen dienstund besoldungsrechtlichen Bestimmungen sowie das vielschichtige Abrechnungssystem im Hinblick auf deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu evaluieren und
gegebenenfalls zu optimieren.
Überdies war aufgrund der komplexen Dienstplanungs-Anforderungen der BFI
(bspw. Einsatzstärke, Einsatzfunktionen, Ausbildungsstand der Feuerwehrleute)
sowie der großen Anzahl an Bediensteten im Branddienst aus Sicht der Kontrollabteilung zu prüfen, inwieweit eine IT-basierte Softwarelösung für die künftige
Erstellung eines Dienstplanes und einer Dienstabrechnung zweckmäßig ist.
Die Kontrollabteilung empfahl außerdem eine Prüfung der technischen Möglichkeiten, um auch die Bediensteten des Branddienstes künftig in ein elektronisches
Zeitbuchungssystem einbinden zu können.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt Berufsfeuerwehr der MA III mit, die Anregungen der Kontrollabteilung aufzugreifen und gegebenenfalls umzusetzen.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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