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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.102

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Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, durch geeignete
Maßnahmen die Erreichung des Ziels der angestrebten Kostendeckung bestmöglich
sicherzustellen. Die Fachdienststelle sagte in der seinerzeitigen Stellungnahme die
Umsetzung der Empfehlung zu. Die BFI kündigte an, eine raschere Anpassungsmöglichkeit von Preisen im Bereich des Kantinen- und Küchenbetriebes im Hinblick
auf sich schnell ändernde Marktsituationen in Zusammenarbeit mit der Dienststellenpersonalvertretung zu prüfen und umzusetzen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2024 informierte die Berufsfeuerwehr darüber,
dass aktuell die Möglichkeit einer schnelleren Anpassung der Preise im Falle von
sich rasch ändernden Marktsituationen in enger Zusammenarbeit mit der Dienststellenpersonalvertretung getestet werde. Sollte sich die dabei vorgesehene direkte
Abwicklung zwischen dem zuständigen Kantinenmitarbeitenden und der Dienststellenpersonalvertretung als positiv erweisen, war beabsichtigt, diese beizubehalten.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

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Seit 01.09.2023 erhielten Bedienstete der BFI bei Konsumation des Mittagessens in
der Kantine von der Stadt Innsbruck einen Zuschuss von € 2,00 einmalig pro Tag.
Die Kontrollabteilung überprüfte die Essenszuschuss-Abrechnungen der Monate
September 2023 bis Feber 2024. Dabei stellte sie fest, dass es an einzelnen Abrechnungstagen zu vereinzelten Doppel- und Mehrfachbezuschussungen kam.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, die von ihr im damaligen Bericht im Detail beschriebenen Umstände einer Prüfung zu unterziehen.
Gegebenenfalls war aus Sicht der Kontrollabteilung die korrekte systemseitige
Programmierung zu überprüfen und richtig zu stellen. Künftig war der Kontrolle der
monatlichen Abrechnungen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Die Fachdienststelle verwies in der damaligen Stellungnahme darauf, dass der festgestellte
Softwarefehler behoben worden sei und die Fehlbuchungen korrigiert werden
würden. Weiters avisierte die BFI, künftig verstärkt auf die korrekte Ver- und Abrechnung zu achten.
Zur Follow up – Einschau 2024 dokumentierte die Berufsfeuerwehr gegenüber dem
Stadtrechnungshof die in Evidenz genommenen Korrekturen. Deren verrechnungstechnische Richtigstellung war beabsichtigt jedoch noch ausständig. Die Prüfung
der Abrechnungen der Monate April bis November 2024 durch den Stadtrechnungshof zeigte keine Auffälligkeiten hinsichtlich Doppel- und/oder Mehrfachbezuschussungen.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde teilweise entsprochen.

150

Die im Zusammenhang mit dem Kantinenbetrieb angefallenen Ausgaben sowie die
lukrierten Einnahmen wickelte die Berufsfeuerwehr umsatzsteuerlich im Rahmen
des Hoheitsbereiches ab. Somit ergaben sich bei den Ausgaben keine abziehbaren
Vorsteuerbeträge sowie bei den Einnahmen keine an das Finanzamt abzuliefernden
Umsatzsteuerbeträge.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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