Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.105
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€ 1.856,97 (Vorjahr 2022: monatlich € 1.649,35). Als Mietzins gelangte der Kategoriemietzins A mit einem Abschlag von 20 % zur Anwendung. Die Kontrollabteilung
bemängelte die von der IIG KG vorgenommenen Wertanpassungen des Mietzinses.
Diese wichen aus ihrer Sicht von den im Mietvertrag vereinbarten Vertragsbestimmungen ab.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, den von ihr im Bericht im Detail aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. In der seinerzeitigen Stellungnahme begründete die IIG KG aus ihrer Sicht die in der Vergangenheit vorgenommenen Wertanpassungen. Die von der Kontrollabteilung ins
Treffen geführten Abweichungen waren darauf zurückzuführen, dass eine Wertsicherung nach Kategorie A abzüglich eines 20 %igen Abschlages zum damaligen
Zeitpunkt der Vertragsanlage EDV-technisch nicht umsetzbar gewesen sei.
Zwischenzeitlich habe die zu diesem Mietverhältnis vereinbarte Wertsicherung
aufgrund einer Programmänderung in den Stammdaten eingearbeitet werden
können. Somit avisierte die IIG KG, die Anpassung künftig entsprechend der
Entwicklung der Kategoriemieten vorzunehmen.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die IIG KG gegenüber dem Stadtrechnungshof
die infolge seiner Anregung geänderten Wertsicherungsdaten für dieses Mietverhältnis nach. Dadurch war eine künftige Wertanpassung entsprechend der
Entwicklung der Kategoriemieten sichergestellt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Für das Bootshaus am Standort Haller Straße 4 (52,27 m² Nutzfläche) belief sich
die Mietzinsvorschreibung der IIG KG im Jahr 2023 auf monatlich brutto € 178,67.
Mietvertraglich war dieses Bestandsverhältnis vom Hauptmietvertrag für diverse
Amtsgebäude umfasst, welcher zwischen der IIG KG und der Stadt Innsbruck
ursprünglich am 25.06.2003 zum Abschluss gelangte. In Bezug auf diesen Hauptmietvertrag wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass die für den Mietgegenstand
„Berufsfeuerwehr-Bootshaus“ angeführten Daten nicht den von der Kontrollabteilung festgestellten Gegebenheiten entsprachen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die Beschreibung des Mietgegenstandes
im Hauptmietvertrag für diverse Amtsgebäude zu überprüfen. Gegebenenfalls
wären für notwendig erachtete Aktualisierungen und/oder Korrekturen vorzunehmen. In der seinerzeitigen Stellungnahme bestätigte die IIG KG, dass sich die
Flächen des Bootshauses aufgrund von Umbauten am Gesamtobjekt in den Jahren
2010 und 2011 geändert hätten. In Bezug auf die Empfehlung der Kontrollabteilung
stellte die IIG KG eine vertragliche Bereinigung in Aussicht.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2024 verwies die IIG KG darauf, dass ein
aktualisierender Vertragsvorschlag am 11.12.2024 an das Amt für Immobilien,
Wirtschaft und Tourismus der MA IV zur Prüfung übermittelt worden sei. Eine Rückmeldung und in weiterer Folge eine Unterfertigung sei noch ausständig.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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