Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.107
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Zur Follow up – Einschau 2024 hielt die IIG KG wie in ihrer damaligen Stellungnahme erneut fest, dass die Höhe der Vorschreibungsposition Hauptmietzins erklärt
werden konnte. Für den Fall, dass eine neue bzw. abändernde vertragliche Regelung abgeschlossen wird, kündigte die IIG KG an, dies in den Stammdaten und Vorschreibungen abzuändern. Dazu übermittelte die IIG KG dem Amt für Immobilien,
Wirtschaft und Tourismus der MA IV am 11.12.2024 einen aktualisierenden Vertragsvorschlag.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Der Branddirektor verwies bei der Besichtigung der gegenständlichen Garage
(Pradler Platz 7b) unter anderem darauf, dass diese zum Zeitpunkt der Besichtigung
im Wesentlichen von der Freiwilligen Feuerwehr Amras zur Unterbringung eines
Stromaggregates genutzt war. Unter diesem Aspekt war für die Kontrollabteilung
nicht nachvollziehbar, weshalb das Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV diese Mietzinsvorschreibung über den UA 162010 – Berufsfeuerwehr
abwickelte. Vielmehr wäre diese aus Sicht der Kontrollabteilung entweder über den
UA 170000 – Katastrophendienst oder über den UA 163000 – Freiwillige Feuerwehren zu verbuchen gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr der MA III eine Überprüfung der
buchhalterischen Zuordnung vorzunehmen. Die Berufsfeuerwehr sagte in der
damaligen Stellungnahme zu, die buchhalterische Zuordnung gemeinsam mit dem
zuständigen Referat der MA IV zu überprüfen.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies das Referat Haushaltswesen und Controlling
der MA IV gegenüber dem Stadtrechnungshof nach, dass diese Mietzinsvorschreibung ab dem Jahr 2024 über den UA 170000 – Katastrophendienst abgewickelt wird.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Der Stadtsenat stimmte zuletzt in seiner Sitzung vom 02.12.2020 dem aktualisierten
Fahrzeugkonzept für die Feuerwehren der Stadt Innsbruck (also Berufsfeuerwehr
und Freiwillige Feuerwehren) zu. Aktenkundig waren weiters zwei VorgängerFahrzeugkonzepte aus den Jahren 2008 und 2015. Die Kontrollabteilung stellte in
Bezug auf die im Fahrzeugkonzept 2020 dokumentierte Beschaffungsplanung der
Jahre 2021 bis 2025 fest, dass es in Verbindung mit den geplanten (Ersatz-)Anschaffungen zu Abweichungen bzw. Verzögerungen kam.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, das bestehende
Fahrzeugkonzept 2020 zu aktualisieren und zu überarbeiten. Dies insbesondere im
Hinblick auf die faktisch eingetretenen Abweichungen der vergangenen Beschaffungsjahre 2021 bis 2023 sowie auf die zum Zeitpunkt der damaligen Einschau der
Kontrollabteilung in Bau befindliche neue Fahrzeughalle. Diese ermöglichte auch
die Einführung des Wechselladesystems (Wechselladefahrzeuge mit Abrollbehältern). In der seinerzeitigen Stellungnahme wies die Fachdienststelle darauf hin, dass
sich die Überarbeitung des Fahrzeugkonzeptes bereits in Bearbeitung befände.
Nach Fertigstellung war eine Beschlussfassung durch den Stadtsenat vorgesehen.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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