Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.109
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer
Auftragswert anzugeben. Dieser bildete letztlich die gesetzliche Grundlage für die
Wahl des jeweiligen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des BVergG
2018. Die Fachdienststelle bestätigte in der seinerzeitigen Stellungnahme die
Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung.
Zur Follow up – Einschau 2024 verwies die Berufsfeuerwehr auf die mittlerweile
entsprechend der Empfehlung des Stadtrechnungshofes erstellte Vorlage für einen
verfahrenseinleitenden Aktenvermerk. In der bereitgestellten Vorlage war für den
Stadtrechnungshof die Überarbeitung der beanstandeten Angabe von BruttoBeträgen dokumentiert.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
161
Im Jahr 2023 waren auf dem Konto 301000 – Kapitaltransferzahlungen von Land
Förderungen des Landes Tirol im Gesamtausmaß von € 174.090,00 für Investitionen festzustellen. Für die Kontrollabteilung auffällig waren zwei im Jahr 2023
einzahlungswirksame Beihilfen für die beiden Transportfahrzeuge TF 1 und TF 3 im
Ausmaß von € 17.500,00 und € 12.500,00. Dies aus dem Grund, da die diesen
Förderungen zugrundeliegenden Investitionen bereits im Jahr 2019 erfolgt sind. Die
Berufsfeuerwehr holte die Förderansuchen für diese beiden Fahrzeuge beim Land
Tirol erst im Jahr 2023 nach. Dieser Umstand habe sich gemäß erhaltener Auskunft
aufgrund einer internen Fehlkommunikation ergeben.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, bei künftigen Beschaffungsvorgängen auf eine zeitnahe Antragstellung im Hinblick auf lukrierbare
Förderungen besonders zu achten. Die Fachdienststelle sagte in der damaligen
Stellungnahme zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig nachzukommen.
Weiters kündigte die Berufsfeuerwehr an, in diesem Zusammenhang künftig regelmäßige Kontrollmechanismen einzuführen.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2024 verwies die Berufsfeuerwehr gegenüber
dem Stadtrechnungshof auf die Erstellung einer Liste förderungswürdiger Gerätschaften und Fahrzeuge in Kombination mit den Förderungszusagen des Landes
Tirol. Diese biete einen kontinuierlichen Überblick über Förderungen, welche noch
zu beantragen wären, sowie über jene, die bereits beantragt und bewilligt waren.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
162
Nach den Bestimmungen von § 36 VRV 2015 waren für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Kapitaltransferzahlungen Investitionszuschüsse als Sonderposten auf der Passivseite der Vermögensrechnung zu bilden. Diese waren sodann
entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes ertragswirksam
aufzulösen. Die Prüfung der Kontrollabteilung zeigte, dass einzelne in den Jahren
2022 und 2023 erhaltene Förderungszahlungen nicht als Investitionszuschüsse
passiviert worden sind. Vielmehr erfolgte eine sofortige gänzliche ertragswirksame
Vereinnahmung dieser Förderungen auf dem Konto 813000 – Erträge aus der
Auflösung von Investitionszuschüssen. Konkret davon betroffen waren die Beihilfe
für die Anschaffung des Hubschraubertankfahrzeuges in Höhe von € 105.000,00 im
Jahr 2022 sowie die Beihilfe für die Anschaffung des Transportfahrzeuges TF 3 in
Höhe von € 12.500,00 im Jahr 2023.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
90