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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.11

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9. In § 8 Abs. 2 wird im zweiten Satz die Wortfolge „von diesem Stadtsenatsbeschluß“
aufgehoben.
10. In § 9 Abs. 1 Z 7 lit. b wird nach dem Wort „Verzehr“ der Punkt aufgehoben und
die Wortfolge „sowie Verkauf von Spirituosen aus eigener Produktion.“ angefügt.
11. In § 9 Abs. 1 wird folgende Z 10 angefügt:
„10. Auf dem Kunsthandwerksmarkt am Sparkassenplatz:
Hauptgegenstände:
kunsthandwerklich
gefertigte
Gegenstände
(z.B.
Holzschnitzerei, Keramik, Papiererzeugnisse, selbst genähte Produkte, Statuen,
Bilder, geschmiedete Produkte, Schmuck).“

Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.

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