Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.110
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Textziffer
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, künftig der
Bildung und Auflösung von Investitionszuschüssen nach Maßgabe der Bestimmungen von § 36 VRV 2015 unter Einbindung der betroffenen Fachdienststellen
erhöhte Beachtung zuzuwenden. Das Amt für Rechnungswesen sagte in der
damaligen Stellungnahme zu, in Zukunft Kapitaltransferzahlungen im Hinblick auf
die Zuordnung zu Anlagegütern bei den inhaltlich zuständigen Fachdienststellen
noch genauer zu hinterfragen. Im Detail war vorgesehen, den Informationsfluss zur
Anlagenbuchhaltung durch die Ausfolgung von Förderschreiben und Einnahmeanordnungen weiter zu optimieren.
Zur Follow up – Einschau 2024 bekräftigte das Amt für Rechnungswesen der MA IV
die Ankündigung anlässlich der damaligen Stellungnahme. Dem folgend verwies die
Fachdienststelle auf das letztaktuelle Rundschreiben „Vollzug Inventarwesen 2024“.
In diesem Rahmen waren die Dienststellen aufgefordert, die Bewilligungsschreiben
von Investitionsförderungen den Anlagenstammsätzen zuzuordnen und an das Amt
für Rechnungswesen zu mailen. Eine vom Stadtrechnungshof durchgeführte
stichprobenhafte Prüfung der im Jahr 2024 lukrierten Förderungen im Bereich der
Berufsfeuerwehr bestätigte die Umsetzung der Empfehlung.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung nahm eine Überprüfung vor, ob die erhaltenen Förderungen
als Investitionszuschüsse auch dem richtigen Anlagegut zugeordnet waren. Zu
einem Prüfungsfall bemängelte die Kontrollabteilung die aus ihrer Sicht falsche
Zuordnung zwischen Förderung und bezuschusstem Anlagegut.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, den von
ihr aufgezeigten Einzelfall zu überprüfen. Für die Zukunft regte die Kontrollabteilung
an, der korrekten Zuordnung von Investitionszuschüssen zum betroffenen Anlagegut unter Einbindung der inhaltlich zuständigen Fachdienststellen erhöhtes
Augenmerk zuzuwenden. Dies mit Blick darauf, dass damit die korrekte Auflösung
des Investitionszuschusses über die Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes sichergestellt war. In der damaligen Stellungnahme bestätigte das Amt für
Rechnungswesen der MA IV den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Einzelfall
und sagte eine Korrektur zu. Weiters verwies die Fachdienststelle darauf, dass die
Berufsfeuerwehr der MA III gegenüber dem Amt für Rechnungswesen der MA IV
interne Maßnahmen zugesagt habe, wodurch der Informationsfluss an die Anlagenbuchhaltung ab diesem Zeitpunkt so gestaltet war, dass Zuordnungen von
Förderungseinnahmen zu Anlagegütern fehlerfrei abgewickelt werden konnten.
Zur Follow up – Einschau 2024 war für den Stadtrechnungshof durch Einsichtnahme
in das städtische Buchführungssystem (Anlagenbuchhaltung) ersichtlich, dass das
Amt für Rechnungswesen der MA IV die in der damaligen Stellungnahme avisierte
Korrektur durchführte.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im April 2024 war das Technische
Hilfeleistungsfahrzeug (THF) unfallbedingt nicht einsatzbereit. Für die Kontrollabteilung war im Zusammenhang mit dem Unfall des Technischen Hilfeleistungsfahrzeuges die Eigentumssituation des Fahrzeuges auffällig. Es handelte sich
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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