Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.111

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

nämlich um ein Fahrzeug, welches das Land Tirol – Zivil- und Katastrophenschutz
zur Verfügung stellte. Für die Kontrollabteilung war auf der Grundlage der
vorgelegten Unterlagen insbesondere mangels Vorliegen einer vertraglichen
Grundlage (Titel) unklar, ob die Stadt Innsbruck zivilrechtliches Eigentum an diesem
Fahrzeug erwarb. Die buchhalterische Erfassung (Inventarisierung) derartiger
Fahrzeuge und Gerätschaften war bis zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Prüfung der
Kontrollabteilung ungeklärt. Zur Fragestellung der buchhalterischen Behandlung
von Fahrzeugen und Gerätschaften, welche gänzlich vom Land Tirol bezahlt und
der Stadt Innsbruck zum Einsatz bzw. zur Nutzung überlassen waren, verwies die
Kontrollabteilung auf die Bestimmungen in § 19 Abs. 1 VRV 2015 (wirtschaftliches
Eigentum).
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III in Zusammenarbeit
mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV eine Abklärung vorzunehmen, ob und
wie derartige Fahrzeuge und Gerätschaften im Hinblick auf die Bestimmungen nach
§ 19 VRV 2015 in der städtischen Vermögensrechnung zu erfassen waren. Die
Berufsfeuerwehr verwies in der damaligen Stellungnahme darauf, die aufgezeigte
Thematik in Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechnungswesen zu prüfen.
Zur Follow up – Einschau 2024 informierte die Berufsfeuerwehr über das Ergebnis
der in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater der Stadt Innsbruck sowie den
zuständigen fachlichen Experten in der MA IV durchgeführten Prüfung. Aus Sicht
aller Beteiligten waren durch andere Finanzierungsträger bezahlte Fahrzeuge,
Ausrüstungen und Geräte buchhalterisch in die städtische Vermögensrechnung
aufzunehmen. Die Berufsfeuerwehr beschrieb in der Follow up – Stellungnahme
detailliert die weiteren notwendigen Schritte, welche für eine künftige Umsetzung
erforderlich bzw. angedacht waren.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

6.3 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
des Projektes „American Football Zentrum“
(Bericht vom 17.09.2024)

165

Bezugnehmend auf die Vertragsklausel (3. Dienstbarkeitseinräumung und Umsetzungsverpflichtung) hat die Kontrollabteilung sowohl bei der Dienstbarkeitsbestellerin (IIG KG) als auch beim städtischen Amt für Stadtplanung, Mobilität und
Integration der MA III die vertragsgerechte Einhaltung der festgeschriebenen
Verpflichtung(en) schriftlich nachgefragt.
Die städtische Fachdienststelle der MA III teilte mit, dass eine entsprechend dem
Vertrag abschließende Überprüfung des realisierten Neubauprojektes „Football
Zentrum Tivoli Innsbruck“ mangels Erhalt der erforderlichen Benützungsbewilligung/Fertigstellungsmeldung durch die IIG KG bis dato noch nicht erfolgte.
Die IIG KG hat im Rahmen der Anfrage sogleich dem Amt für Stadtplanung, Mobilität
und Integration die Fertigstellungsmeldung sowie die bescheidmäßig erteilte
Benützungsbewilligung der Baubehörde für das projektgesicherte Bauvorhaben
„Football Zentrum“ übermittelt. Darüber hinaus hatte die IIG KG um alsbaldige
Prüfung der vertragskonformen Ausführung der seit Juli 2020 fertiggestellten
Sportstätte ersucht.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

92