Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.113

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

netto € 1.700,00 festgestellt. Die Überzahlung wurde seitens der IIG KG im Zuge
der laufenden Prüfung bestätigt.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG eine Rückforderung der Überzahlung beim
Auftragnehmer vorzunehmen.
Die IIG KG hatte im Anhörungsverfahren informiert, den überzahlten Betrag beim
ausführenden Unternehmen zurückzufordern.
Im Rahmen der diesjährigen Follow up – Einschau bestätigte und belegte die IIG KG
die erfolgte Rücküberweisung des überzahlten Betrages durch den damaligen
Auftragnehmer.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

168

Vereinbarungsgemäß hat die Fruchtgenussberechtigte (OSVI) ein jährliches Fruchtgenussentgelt von pauschal netto € 60,0 Tsd. zu entrichten.
Den vertraglichen Bestimmungen zufolge war das Fruchtgenussentgelt nach dem
vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten VPI 2015
oder einem an seine Stelle tretenden Index wertzusichern. Ausgangsbasis und
Stichtag für die erstmalige Wertsicherung war die nach Übergabe bis dorthin
verlautbarte Indexzahl. Die weiteren Indexanpassungen sollten sodann jährlich mit
Wirksamkeit zum 01.01. eines jeden Jahres auf Grundlage der im Oktober des
Vorjahres verlautbarten Indexzahl erfolgen.
Wie die Einschau in die diesbezüglichen Abrechnungsunterlagen zeigte, hat die
IIG KG der OSVI ab dem 01.09.2020 bis einschließlich 05.10.2023 ein monatliches
Fruchtgenussentgelt in Höhe von netto € 5,0 Tsd. vorgeschrieben und vereinnahmt.
Mit Schreiben vom 27.10.2023 hat die IIG KG der OSVI für die Jahre 2022 und 2023
einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von insgesamt brutto € 11.762,64 vorgeschrieben. Für die verbleibenden Monate November und Dezember des Jahres 2023 hat
die OSVI jeweils netto € 5.759,42 bezahlt. Für das Jahr 2024 hat die IIG KG das
Fruchtgenussentgelt mit einem Betrag von netto € 6.068,13 festgesetzt und in
dieser Höhe bis zum Prüfungszeitpunkt Jänner 2024 auch vorgeschrieben.
Darauf Bezug nehmend hielt die Kontrollabteilung fest, dass ihren Berechnungen
nach der vereinbarten Wertsicherungsklausel nicht gänzlich entsprochen worden
ist. Das Prüforgan hat an die IIG KG die Empfehlung ausgesprochen, das in Rede
stehende Fruchtgenussentgelt einer Berichtigung zuzuführen und in weiterer Folge
der OSVI für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 eine entsprechende Nachberechnung durchzuführen.
Dazu teilte die IIG KG im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass sowohl der
Nachzahlungsbetrag ermittelt als auch die aktuelle Vorschreibung angepasst
worden ist. Laut Gesellschaft hat sich zum einen eine Nachverrechnung in Höhe
von netto € 206,58 und zum anderen ein neues Fruchtgenussentgelt ab 01.07.2024
in Höhe von netto € 6.073,59 ergeben. Dem Auftrag des Prüforganes wurde lt.
Anhörungsverfahren vollinhaltlich entsprochen und werde eine vertragskonforme
Berechnung sowie Vorschreibung künftig gewährleistet.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

94