Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.114
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Im Zuge der Follow up – Einschau 2024 war für den Stadtrechnungshof ersichtlich,
dass seitens der IIG KG eine Rechnungskorrektur vorgenommen worden ist. Der
noch zu leistende Betrag wurde dem Vertragspartner vorgeschrieben und lt.
Kontoauszug der Immobiliengesellschaft von diesem auch bezahlt. Die Vorschreibung des Fruchtgenussentgeltes erfolgte ab August des Jahres 2024 wie vereinbart.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
6.4 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Referates „Gemeindeabgaben-Einziehung“
(Bericht vom 22.10.2024)
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In Absprache mit dem Leiter des Amtes für Gemeindeabgaben hat die Kontrollabteilung die in der MGO – Besonderer Teil dem gegenständlichen Amt zugewiesenen, taxativ aufgezählten Aufgaben dem Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ zugeordnet:
Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“:
Zwangsweise Einhebung und Vollzug (VStV-Anträge auf Ersatzfreiheitsstrafen) von
öffentlich-rechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Innsbruck mit Ausnahme
der dem Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten obliegenden zwangsweisen
Begründung von Pfandrechten (die Abschreibung obliegt den vorschreibenden
Fachdienststellen) sowie Einhebung von privatrechtlichen Forderungen (Inkasso)
der Landeshauptstadt Innsbruck.
Der „Vollzug (VStV-Anträge auf Ersatzfreiheitsstrafen)“ sowie die „Einhebung von
privatrechtlichen Forderungen (Inkasso) der Landeshauptstadt Innsbruck“ sind dem
Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ mit Datum 03.05.2022 formell zugewiesen
worden.
Nach Auskunft des Vorstandes des Amtes für Gemeindeabgaben erfolgte zum
Prüfungszeitpunkt eine Umstrukturierung hinsichtlich der Einhebung privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Innsbruck, wonach die Betreibung privatrechtlicher
Geldforderungen künftig nicht mehr durch das Referat „GemeindeabgabenEinziehung“, sondern durch das Amt für Rechnungswesen erfolgen sollte. Vom
Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ wurden grundsätzlich nur noch privatrechtliche Geldforderungen der Stadt Innsbruck bis zum Jahr 2021 bearbeitet.
Dem Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ oblag somit in erster Linie die
Vollstreckung von Gemeindeabgaben, von im Verwaltungsstrafverfahren rechtskräftig verhängten Geldstrafen und von sonstigen öffentlich-rechtlichen Geldforderungen der Stadt Innsbruck.
Die Kontrollabteilung hat dem Amt für Gemeindeabgaben nahegelegt, bezüglich der
zuvor wörtlich wiedergegebenen Aufgaben eine Änderung hinsichtlich ihres Arbeitsinhaltes zu beantragen und infolgedessen die MGO – Besonderer Teil den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Darauf Bezug nehmend teilte das Amt für Gemeindeabgaben in seiner Stellungnahme mit, dass es nach Abschluss des Projektes „Forderungsmanagement“
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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