Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.115
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Textziffer
(Eintreibung privatrechtlicher Forderungen) gemeinsam mit dem Amt für Rechnungswesen eine MGO-Änderung hinsichtlich der Arbeitsinhalte für beide Ämter
beantragen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 führte das Amt für Gemeindeabgaben
des Weiteren aus, dass das Projekt „Forderungsmanagement“ voraussichtlich mit
01.01.2025 in Betrieb gehen soll. Eine MGO-Änderung werde anschließend beantragt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zugleich regte das Prüforgan an, die Benennung des Referates „Gemeindeabgaben-Einziehung“ zu überdenken und allenfalls die Vollstreckung von im Verwaltungsstrafverfahren verhängten Geldstrafen in der Namensgebung zu berücksichtigen.
Dazu teilte das Amt für Gemeindeabgaben im Zuge der Follow up – Einschau 2024
mit, dass im Falle einer Änderung der MGO auch die Vollstreckung von im Verwaltungsverfahren verhängten Geldstrafen in der Namensgebung berücksichtigt werde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Juni des Jahres 2022 wurde die Bundesapplikation VStV-Verwaltungsstrafverfahren und im März des Jahres 2023 die IT-Anwendung jurXPERT im Magistrat der
Stadt Innsbruck in Betrieb genommen. Seither musste für die Aktenvorbereitung,
-aufbereitung und -archivierung sehr viel (mehr) Zeit investiert werden, infolgedessen sich das zur Verfügung stehende Stundenausmaß für den praktischen
Erhebungs- und Vollstreckungsdienst reduziert hat. Laut erhaltener Auskunft
konnten die Bestraften und Abgabenschuldner seit rd. einem Jahr nicht mehr wie
bislang nahezu im Dreiwochenrhythmus, sondern nur mehr ca. alle 12 Wochen
aufgesucht bzw. kontaktiert werden.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, v.a. aus verwaltungsökonomischer und
betriebswirtschaftlicher Sicht den Zeitbedarf für die mit der Eintreibung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen anfallenden administrativen Aufgaben (Grundaufgaben) und für die im Vollstreckungsverfahren durchzuführenden Exekutionstätigkeiten (Fachaufgaben) zu bestimmen. Damit einhergehend die Effizienz des
Arbeitsablaufplanes zu dokumentieren und in weitere Folge sich daraus ergebende
zeitaufwändige Arbeitsschritte zu rationalisieren.
Dazu gab das Amt für Gemeindeabgaben im Rahmen des Anhörungsverfahrens
bekannt, eine neuerliche bzw. aktuelle Bestimmung des Zeitbedarfes für Grund- und
Fachaufgaben durchzuführen und folglich den Arbeitsprozess aufgrund des
Ergebnisses zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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