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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.116

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Im Zuge der Follow up – Einschau 2024 wurde dem Prüforgan mitgeteilt, dass eine
Neubestimmung der Grund- und Fachaufgaben durchgeführt worden sei. Eine
weitere Evaluierung erfolge nach vollständiger Implementierung der Verbesserungen und noch offenen Punkte der EDV-Programme.
Der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes
wird in Zukunft; entsprochen werden.
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172

Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte auf, dass bei der Nebengebühr „Mehrleistung Inkasso“ (im Sinne einer Einbringungsprämie) im Laufe von mehreren Jahrzenten bereits unterschiedliche Berechnungsmodelle hinsichtlich der Betragshöhe
angewandt wurden.
Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau ist die Nebengebühr „Mehrleistung Inkasso“
an die fünf Dienstnehmer im Außendienst und an den Referatsleiter ausbezahlt
worden und betrug im Jahr 2024 monatlich € 438,10 (2023: € 401,37).
Als Bestätigung für die Vereinnahmung der eingehobenen Barbeträge (im Rahmen
der Inkassotätigkeit) wurden von diesen sechs Dienstnehmern sog. Inkassoblöcke
(gem. Punkt 5. Inkassogebarung der Kassenordnung 2022) verwendet.
Die Kontrollabteilung sah sich stichprobenartig die Inkassoblöcke der fünf
Außendienstmitarbeiter sowie des Referenten an. Dabei zeigte sich, dass bei den
fünf Außendienstmitarbeitern die gesamten vereinnahmten Barbeträge pro
Inkassoblock zwischen € 3.343,00 und € 9.598,79 lagen und ein Inkassoblock (bzw.
dessen 50 Empfangsbestätigungen) nach ca. 5 bis ca. 12 Wochen aufgebraucht
war.
Auffallend bei dieser Stichprobe waren die geringen Vereinnahmungen des
Referenten. Laut seinem eingesehenen Inkassoblock wurden seit der Ausgabe des
Blockes am 01.06.2023 bis 19.03.2024 insgesamt vier Empfangsbestätigungen
über Zahlungen in Höhe von insgesamt € 294,17 vereinnahmt. Dies wurde vom
Referenten damit begründet, dass er im Parteienverkehr nur im Anlassfall einspringt
und seine Arbeitsleistung größtenteils in die Weiterentwicklung bzw. Fehlerbehebung der neuen IT-Anwendung jurXPERT floss.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, im Falle des Referenten die Nebengebühr
„Mehrleistung Inkasso“ zu evaluieren, zumal aus Sicht der Kontrollabteilung die
erwähnte Nebengebühr unverhältnismäßig hoch zur Inkassotätigkeit ausfiel.
Im Anhörungsverfahren gab das Amt für Gemeindeabgaben hierzu an, dass in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen die Zulagen im Referat überprüft
werden und in enventu eine Umbenennung vorgenommen werde. Ferner sei
angedacht, dass der Referatsleiter (nach Abschluss der Weiterentwicklung und
Fehlerbehebung der IT-Anwendung) Teile der einzelnen Zonen selbst übernehmen
werde.
Mit der Follow up – Einschau 2024 wurde dem Stadtrechnungshof seitens der
geprüften Stelle ein Schriftstück übermittelt. Inhaltlich wurde dabei das Amt für
Personalwesen kontaktiert, welches sich der Thematik annehmen wird.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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