Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.117
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Textziffer
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Die Inkassogebarung war als Punkt 5. in der städtischen Kassenordnung 2022
verankert. Die zum Prüfungszeitpunkt geltende Regelung trat mit 01.01.2022 in
Kraft und ersetzte die Kassenordnung aus dem Jahr 2008. In der Verfügung der
Magistratsdirektorin vom 03.01.2022 zur Kassenordnung 2022 wurde herausgestrichen, dass diese zwingend für alle Dienststellen des Magistrates der Stadt
Innsbruck anzuwenden ist.
Der Kontrollabteilung wurde seitens der Referatsleitung schriftlich und von den
Dienstnehmern der geprüften Organisationseinheit mündlich mitgeteilt, dass sämtliche Einnahmen des Referates „Gemeindeabgaben-Einziehung“ beim Referat
„Stadtkasse“ in einem Intervall von ca. zwei bis drei Tagen einbezahlt wurden. Die
Recherche der Kontrollabteilung machte des Weiteren deutlich, dass von den
Dienstnehmern im Außendienst die Bargeldeinnahmen teilweise nach Dienstende
mit nach Hause genommen bzw. dort aufbewahrt wurden. Dies erschloss sich der
Kontrollabteilung u.a. aufgrund der Zeitaufzeichnungen und ist von den Dienstnehmern auch mündlich bestätigt geworden.
Ferner stellte die Kontrollabteilung fest, dass auch die bereits „aufgebrauchten“
Inkassoblöcke im Referat „Gemeindeabgaben – Einziehung“ verwahrt wurden.
Die Kassenordnung 2022 sah diesbezüglich unter Punkt 5.1 Einnahmebelege vor,
dass die Inkassoblöcke streng verrechenbare Drucksorten sind, die vom Amt für
Rechnungswesen aufgelegt werden. Die Ausgabe und Rücknahme dieser Drucksorten ist im Amt für Rechnungswesen zu dokumentieren. Sobald die Inkassoblöcke
aufgebraucht sind, sind diese beim Amt für Rechnungswesen abzuliefern. Ferner
sind zu Beginn eines Jahres die noch in der Dienststelle befindlichen Inkassoblöcke
unter Angabe der Nummernserien bekanntzugeben.
Da die oben beschriebene Vorgangsweise (bzw. Verwahrung) den Vorgaben der
Kassenordnung widersprach, empfahl die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang dem Amt für Rechnungswesen sowie dem Referat „Gemeindeabgaben –
Einziehung“ die Kassenordnung 2022 gemäß der Verfügung vom 03.01.2022 der
Magistratsdirektorin einzuhalten.
Mit der Stellungnahme im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung darüber
informiert, dass eine Änderung der Kassenordnung in Planung war.
Zum Zeitpunkt der diesjährigen Follow up – Einschau war die erwähnte Kassenordnung 2025 bereits in Kraft getreten (mit 01.01.2025). Die Dienststelle verwaltet
gemäß der Kassenordnung 2025 die Ausgabe und Rückgabe der Kassenblöcke
selbstverantwortlich.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Hinsichtlich des Versicherungsschutzes war in der Kassenordnung verankert, dass
alle Kassen sowie Geldtransporte versichert sein müssen. Als interne zuständige
Stelle für die Angelegenheiten des Versicherungsschutzes ist das Amt für Präsidialangelegenheiten genannt.
Die Einschau der Kontrollabteilung in die entsprechende (städtische) Versicherungspolizze sowie eine Nachfrage beim Amt für Präsidialangelegenheiten (welches
sich beim Versicherunternehmen ebenfalls erkundigte) ergab schließlich, dass
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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