Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.12
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Richtlinie für den Beirat für Erinnerungskultur der Landeshauptstadt
Innsbruck
(Gemeinderatsbeschluss vom 24.4.2025)
Präambel
Um eine objektive und fachkundige Entscheidung über neu zu errichtende Gedenk- und
Erinnerungszeichen oder Adaptierungen bereits bestehender Gedenk- und Erinnerungszeichen
zu ermöglichen, wird dieser Beirat eingerichtet. Ebenso obliegt es dem Beirat für Erinnerungskultur
über die Neuanbringung von „Zeitpunkten“ zu beraten und Empfehlungen für die Neu- und
Umbenennung von Straßennamen oder das Anbringen von Zusatztafeln auszusprechen.
1. Zusammensetzung, Aufgaben und Wirkungsbereich
1.1. Zusammensetzung
Der Beirat setzt sich aus drei fachkundigen, externen Mitgliedern aus den Bereichen Geschichte
(1), Kunst und Gestaltung/Architektur (1) und einer Vertretung benannt vom Bundesdenkmalamt
(1) sowie zwei VertreterInnen aus der städtischen Verwaltung, konkret einer Vertretung aus dem
Kulturamt (1) sowie einer Vertretung aus dem Amt für Stadtplanung, Mobilität und Integration (1)
der Landeshauptstadt Innsbruck zusammen.
Alle zwei Jahre wird eines der fachkundigen, externen Mitglieder des Beirates ausgetauscht. Die
Nominierung erfolgt über das Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck
1.2. Aufgaben und Wirkungsbereich
Die Arbeit des Beirats erfolgt eigenverantwortlich, weisungsfrei und unabhängig. Jedes Mitglied
hat eine Stimme. Der Beirat kann bei Bedarf wissenschaftliche Einrichtungen oder qualifizierte
Personen mit weiteren Nachforschungen beauftragen oder zur Sitzung beiziehen. Eingeladene
Personen haben beratende Funktion und damit kein Stimmrecht.
Beiratsbeschlüsse haben empfehlenden Charakter. Das heißt, dass der Beirat keine
Genehmigungen zur Errichtung und keine Zusagen zur Finanzierung der geplanten Denkmäler
erteilt. Für die Errichtung von Freiplastiken oder Gedenkzeichen sind keine Budgetmittel
vorgesehen. Deshalb kann auch keine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt werden.