Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.13
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Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt und sind vertraulich und nicht öffentlich. Es wird ein
Ergebnisprotokoll verfasst, das von allen Beiratsmitgliedern schriftlich genehmigt werden muss.
Vom Beirat zu behandelnde Anträge und/oder Textierungen sind den Mitgliedern bis spätestens
vier Wochen vor Sitzungsbeginn zu übermitteln.
An Beratungen und Entscheidungen über Anträge, die ein Mitglied des Beirats direkt oder indirekt
betreffen, darf dieses Mitglied nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dies dem/der Vorsitzenden
unaufgefordert vor Beginn mitzuteilen.
1.3. Beiratsmitglieder (Periode 2025-2027)
N.N., Vertretung aus dem Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck
N.N., Vertretung aus dem Amt für Stadtplanung, Mobilität und Integration der
Landeshauptstadt Innsbruck
N.N., HistorikerIn vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck
N.N., entsandt vom Bundesdenkmalamt
N.N., GestalterIn/ArchitektIn vorgeschlagen von der Tiroler KünstlerInnenschaft
Den Vorsitz übernimmt die Vertretung des Kulturamtes.
1.4. Honorar
Für die externen Beiratsmitglieder ist ein jährliches Honorar in der Höhe von EUR 800,00
vorgesehen.
1.5. Administration
Für die Administration hat das Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck eine Person zu nominieren.
Diese fungiert als Ansprechpartner/-partnerin für den Beirat und unterstützt diesen in
administrativer Hinsicht. Insbesondere hat er/sie die zwischen den Sitzungen einlaufenden
Anträge, Korrespondenzen und/oder Textierungen zu sammeln und diese rechtzeitig (d.h. vier
Wochen vor einer Sitzung) gesammelt an die Mitglieder des Beirats zu übermitteln.
2. Gedenktafeln, Denkmäler, Freiplastiken
2.1. Grundsätzliches
In der Stadt Innsbruck befinden sich etwa 300 Gedenktafeln, Denkmäler und andere Gedenk- und
Erinnerungszeichen (Stand Dez. 2024). Grundsätzlich steht die Stadt Innsbruck auf dem
Standpunkt, dass neue Gedenkzeichen, mit Ausnahme der Zeitpunkte (s. Pkt. 3), restriktiv
gehandhabt werden, um eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes zu vermeiden.
Beispielsweise sollen personenbezogene Gedenktafeln am ehemaligen Wohnort nur dann
errichtet werden, wenn diese Person einen nennenswerten Teil ihres Lebens oder eine Phase mit
wesentlichem Einfluss auf das weitere Schaffen in diesem Gebäude verbracht hat. Auch muss die
Person eine für Innsbruck nachweisliche gesellschaftliche oder wissenschaftliche Relevanz
besitzen.