Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.131
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lich vorgesehenen Stundungszinsen bei Überschreiten der Bagatellgrenze rechtfertigen. Gleiches galt für die formlose Vereinbarung von Zahlungserleichterungen
ohne eine dokumentierte Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Empfehlung wurde daher weiterhin vollinhaltlich aufrechterhalten.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Zusammenhang mit den im Verwaltungsstrafverfahren verhängten und vollstreckbaren Geldstrafen hat das Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ der
Kontrollabteilung Jahresstatistiken mit der Bezeichnung „VStV Jahresstatistik
Gesamt Stadtmagistrat Innsbruck“ ausgehändigt. In diesen für die Jahre 2023 und
2022 vom Land Tirol erstellten Datenauswertungen waren neben den zu betreibenden Verwaltungsstrafen u.a. auch die Aktart (Straf- oder Rechtshilfeakt), die
Höhe der Mahn-, Exekutions- und Gerichtsgebühren sowie Barauslagen ERV,
Verfahrenskosten, der Status der Geldforderung (aktiv, ausgeglichen oder uneinbringlich) sowie der Forderungsbetrag aufgelistet.
Einer weiteren vom Land Tirol selektierten Excel-Tabelle mit der Bezeichnung
„Offene Forderungen 2023 Mag.IBK“ konnten ebenfalls die zu betreibenden im
Verwaltungsstrafverfahren verhängten Geldstrafen entnommen werden. In Bezug
auf die Forderungsstatistik hat der hierfür zuständige Mitarbeiter des Landes Tirol
den Leiter des Referates „Gemeindeabgaben-Einziehung“ um eine Plausibilitätsprüfung der Daten ersucht. Dies angesichts des Umstandes, dass die „…
Forderungsstatistik in der Jahresstatistik nicht brauchbar und fehlerhaft“ sei. Ein dokumentiertes Ergebnis einer derartigen Prüfung lag im Referat „GemeindeabgabenEinziehung“ nicht vor.
Die Kontrollabteilung hat dem Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ empfohlen,
beide vom Land Tirol bereitgestellten Datenauswertungen einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und das Ergebnis dieser Durchsicht schriftlich festzuhalten.
Gegebenenfalls auftretende Ungereimtheiten sind umgehend mit dem Land Tirol
abzuklären und – wenn erforderlich – ehestmöglich programmtechnisch zu berichtigen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat das Amt für Gemeindeabgaben in dieser
Angelegenheit ausgeführt, dass die „… empfohlene Plausibilität der erhaltenen
Daten bereits mit den zuständigen Stellen des Landes Tirol …“ besprochen wurde.
Eine neuerliche Nachfrage werde durchgeführt.
Laut Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2024 hat das Amt für Gemeindeabgaben an das Land Tirol am 18.11.2024 diesbezüglich eine (neuerliche) Anfrage
gestellt. Daraufhin habe das Land Tirol repliziert, dass „aktuell nur die Monats- und
Jahresstatistik vorhanden“ sind. Dort gäbe es einen eigenen Reiter mit Forderungen. Zudem werden „die … angeführten Punkte im nächsten Fachgremium …“
vorgebracht.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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