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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.132

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193

Überdies hat das Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ Bearbeitungs- bzw.
Aktenstände sämtlicher Innen- und Außendienstmitarbeiter zu den Stichtagen
12.06.2024 und 16.11.2023 übermittelt:
Stand
12.06.2024
Offene Vollstreckungsakten

Zone 1

Zone 2

Zone 3

Zone 4

Zone 5

1.658

679

621

759

597

Wie aus dieser Aufstellung hervorgeht, offenbarte die Anzahl der offenen Vollstreckungsakten der Zone 1 kein angemessenes Verhältnis zu den Zonen 2 bis 5.
Beispielsweise wies die Zone 1 um 1.037 Akten oder rd. 167 % mehr offene
Vollstreckungsakten als die Zone 3 auf.
Rund acht Monate nach dem Start des Echtbetriebes der IT-Anwendung VStVVerwaltungsstrafverfahren hat die Anzahl an offenen Vollstreckungsakten der Zone
1 bereits 1.242 betragen. Schon zum Stichtag 16.11.2023 differierte der Anteil an
offenen Vollstreckungsakten der Zone 1 erheblich von jenem der Zonen 2 bis 5.
Stand
16.11.2023
Offene Vollstreckungsakten

Zone 1

Zone 2

Zone 3

Zone 4

Zone 5

1.242

587

531

649

707

Diese Prüfergebnisse hat die Kontrollabteilung zum Anlass genommen, dem
Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ zu empfehlen, vorerst die Hintergründe für
das Zustandekommen der hohen Anzahl an offenen Vollstreckungsakten der Zone
1 zu hinterfragen. Zudem sind vom Leiter des betreffenden Referates umgehend
Überlegungen dahingehend anzustellen, wie der erhebliche Mehrbestand dieser
Zone reduziert werden kann.
In seiner Stellungnahme hat das Amt für Gemeindeabgaben angegeben, der
Empfehlung der Kontrollabteilung folgend entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 wurde gegenüber dem Stadtrechnungshof erklärt, dass aus Sicht des Amtes für Gemeindeabgaben ausschließlich
durch eine personelle Maßnahme die hohe Anzahl an offenen Vollstreckungsakten
der Zone 1 reduziert werden kann.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

194

Auf Basis der zum Prüfungszeitpunkt vom Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“
genutzten IT-Anwendungen und deren Auswertungsmöglichkeiten war u.a. nicht
möglich, iZm der Betreibung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Geldforderungen (fundiert) Einbringlichkeits- und Erfolgsquoten zu berechnen.
Dadurch schien es nicht durchführbar, notwendige Informationen zu erhalten, um
zulässige dienststellenbezogene Entscheidungen (wie bspw. Effektivität von
Vollstreckungsmaßnahmen) zeitnah treffen zu können. Nach Ansicht der Kontrollabteilung konnten auch (langfristige) Planungsbestrebungen nur mit vollständigen
und qualitätsvollen Datensätzen und damit zusammenhängenden, zuverlässigen
Datenauswertungen gefördert werden.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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