Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.133
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Daher hat die Kontrollabteilung dem Leiter des Referates „GemeindeabgabenEinziehung“ empfohlen, in Absprache mit seinen Innen- und Außendienstmitarbeitern noch bestehende Programmschwächen und -anforderungen insbesondere der IT-Anwendung jurXPERT zu eruieren und diese vom hierfür zuständigen
Software-Anbieter ehestmöglich beheben zu lassen.
Außerdem wurde der in Rede stehende Referatsleiter angehalten, grundsätzlich um
den Erhalt von aussagekräftigen, dienststellenspezifischen Datenauswertungen
bemüht zu sein.
Ferner ist an das geprüfte Referat die Empfehlung ausgesprochen worden, im
Hinblick auf die Wirksamkeit und Effizienz des Vollstreckungsmanagements ein mit
Kennzahlen belegtes, abgestimmtes Berichtswesen einzuführen.
Laut Stellungnahme des Amtes für Gemeindeabgaben sei die Einführung eines
wirksamen und effizienten Vollstreckungsmanagements und Berichtswesens in Planung.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Follow up – Einschau 2024 führte das Amt
für Gemeindeabgaben erneut aus, dass das Installieren eines wirksamen und
effizienten Vollstreckungsmanagements und Berichtswesens in Planung sei.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Betreffend das Risikomanagement hat die Kontrollabteilung dem Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ empfohlen, zeitnah zu (über-)prüfen, ob die bisher dokumentierten potenziellen Risiken für diese Dienststelle ausreichend sind. In jedem
Fall waren jedoch ehestmöglich angemessene Maßnahmen zur Vermeidung und
Reduzierung der bestehenden Risiken in die Wege zu leiten. Letztlich wurde
angeregt, sämtliche spezifische Risiken spätestens im Zuge der nächsten Risikoevaluierung präzise zu identifizieren und gewissenhaft zu bewerten.
Dazu hat das Amt für Gemeindeabgaben im Rahmen seiner Stellungnahme ausgeführt, dass die Risikoevaluierung bereits gestartet wurde und demnächst abgeschlossen werde.
In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2024 führte das Amt für Gemeindeabgaben nun aus, dass die Risikoevaluierung ihrerseits inzwischen abgeschlossen worden sei. Weitere Recherchen des Stadtrechnungshofes dazu haben
ergeben, dass der Abschluss der magistratsweiten Risikoevaluierung im ersten
Quartal des Jahres 2025 erfolgen soll.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.
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Wie die stichprobenhaft geprüften Verfahren gezeigt haben, sind die dem Referat
„Gemeindeabgaben-Einziehung“ zur Verfügung stehenden, im Bericht beschriebenen Vollstreckungsmittel vielfach nicht konsequent eingesetzt bzw. die rechtlichen Möglichkeiten nicht zur Gänze ausgeschöpft worden. So fanden bspw. im
Betrachtungszeitraum der Kontrollabteilung, von einzelnen Pfändungen von Kraftfahrzeugen abgesehen, keine Pfändungen von vermögenswerten Gegenständen
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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