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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.134

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statt. Auch erfolgte in diesem Zeitraum keine Verwertung gepfändeter Gegenstände.
Zudem hat die Prüfung der Prozessabläufe ergeben, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mehrfach nicht eingehalten worden sind. Zum Teil waren die festgestellten Abweichungen darin begründet, dass bereits die verwendeten Dokumentenvorlagen den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben.
Vor diesem Hintergrund hat die Kontrollabteilung dem Referat „GemeindeabgabenEinziehung“ empfohlen, soweit dies hinsichtlich der Vollstreckung möglich und sinnvoll erscheint einen standardisierten Arbeitsablauf (mit eventuellen Berichtsfristen
der Sachbearbeiter bei länger andauernden Verfahren) festzulegen. Wohlwissend,
dass in einigen Fällen eine individuelle Vorgehensweise unumgänglich ist.
Laut den Ausführungen des Amtes für Gemeindeabgaben werde eine standardisierte Vorgangsweise bzw. ein standardisierter Arbeitsablauf im Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ evaluiert.
Ergänzend dazu informierte das Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ im Zuge
der Follow up – Einschau 2024, dass ein standardisierter Arbeitsablauf nach wie vor
angestrebt werde, dieser sich derzeit allerdings noch in der Planungsphase befinde.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

Daran anknüpfend wäre nach Ansicht der Kontrollabteilung auch eine Überarbeitung bzw. Prüfung der Dokumentenvorlagen insbesondere auf deren Rechtmäßigkeit hin vorzunehmen.
Die Prüfung der Dokumentenvorlagen auf deren Rechtmäßigkeit hin sei lt. Stellungnahme des Amtes für Gemeindeabgaben bereits angelaufen und zum größten Teil
abgeschlossen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2024 war für den Stadtrechnungshof ersichtlich,
dass die im Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ zur Anwendung gelangenden
Dokumentenvorlagen überarbeitet worden sind.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

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Im Hinblick auf die Effizienz und Effektivität einzelner Vollstreckungsmaßnahmen
hielt die Kontrollabteilung fest, dass es mit den zum Prüfungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten und vorliegenden Produktfehlern nicht
möglich ist, diesbezüglich zuverlässige Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus Sicht
des Prüforgans wäre es durchaus angebracht, künftig geeignete Kennzahlen für die
Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen zu ermitteln.
Die Kontrollabteilung hat dem Referat „Gemeindeabgaben-Einziehung“ daher
empfohlen, einerseits für die Sicherstellung der Datenqualität notwendigen Prozesse zu veranlassen und laufend zu überwachen. Anderseits regte die Kontrollabteilung zur Entscheidungsfindung, Steuerung und Kontrolle an, ein ange-

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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