Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.138

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 18.)

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG DES
REFERATES RECRUITING UND DIGITALISIERUNG
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht des Stadtrechnungshofes über die Prüfung von Teilbereichen
der Gebarung des Referates Recruiting und Digitalisierung eingehend
behandelt und erstattet mit Datum vom 11.04.2025 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der
Bericht
des
Stadtrechnungshofes
vom
13.03.2025,
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den
Akten zum Gemeinderat im Amt für Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit einzusehen, verwiesen.

1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz

Der Stadtrechnungshof ist gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt,
die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat der Stadtrechnungshof eine Einschau des zum Prüfungszeitpunkt im Amt für Personalwesen der MA I / Allgemeine Verwaltungsdienste geführten Referates
„Recruiting und Digitalisierung“ vorgenommen.

Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
vom Stadtrechnungshof dabei vorrangig auf
• Die rechtlichen Grundlagen,
• das Personalmanagement,
• die Aufgaben und Prozessabläufe des Referates „Recruiting und
Digitalisierung“,
• die Aufwendungen hinsichtlich der Personalbeschaffung sowie die
in diesem Zusammenhang durchgeführten Vergaben und
• personalbezogene Auswertungen
gelegt.

Gender-Hinweis

Der Stadtrechnungshof weist darauf hin, dass die in diesem Bericht
gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1