Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.139
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2 Vorbemerkungen
Prüfung 2022
Der Stadtrechnungshof erwähnte, dass die letzte Prüfung im Bereich des
Amtes für Personal seitens der (seinerzeitigen) Kontrollabteilung mit
23.09.2022 datierte und auf einen Prüfauftrag fußte (KA-03099/2022
„Bericht über das Ergebnis der vom gemeinderätlichen Kontrollausschuss erteilten Prüfaufträge betreffend Dienstpostenpläne sowie
Sonder- und Werkverträge der Stadt Innsbruck in Zusammenschau mit
der Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Personalwesen“).
3 Das Referat im Stadtmagistrat –
Entwicklung in der Aufbauorganisation
Grundlagen und
Genese
In Bezug auf die Gliederung sah § 38 Abs. 1 IStR vor, dass sich der
Stadtmagistrat in Abteilungen gliedert, auf welche die Geschäfte nach
ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt
werden. Die Zahl der Abteilungen und die Aufteilung der Geschäfte
setzte dabei der Bürgermeister in einer Geschäftseinteilung (sog. MGOBesonderer Teil) im Sinne des § 38 Abs. 2 IStR fest, wobei seit der
Novelle LGBl. Nr. 19/2024 des IStR ab 04.05.2024 die Erlassung bzw.
Änderung der Geschäftseinteilung der Zustimmung des Stadtsenates
bedurfte.
Neben dem besonderen Teil der MGO (Geschäftseinteilung) regelte die
Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck
(MGO) gem. § 38 Abs. 3 IStR die Verwaltungsgeschäfte durch den
Magistrat.
Im Zusammenhang mit der organisatorischen Genese im Amt für
Personalwesen war aus Sicht des Stadtrechnungshofs – in Zusammenschau mit dem Prüfungszeitraum – erwähnenswert, dass mit einer
Änderung der Aufbauorganisation zum 01.09.2020 im Amt für Personalwesen das Referat „Dienstrecht“ installiert wurde. Zumal die Geschäftseinteilung hier unberührt blieb, wurde im Ergebnis die inhaltliche
Aufgabenzuteilung des Amtes für Personalwesen auf drei (anstatt auf
vorher zwei) Referate verteilt. Neben dem Referat „Dienstrecht“ waren
dies die Referate „Personalwesen“ und „Besoldung“.
Die nächste Änderung betreffend das Amt für Personalwesen hat der
seinerzeitige Bürgermeister mit 17.11.2022 bzw. mit Wirkung vom
21.11.2022 verfügt. Diese wurde jedoch mit der Verfügung vom
06.12.2022 vollinhaltlich zurückgenommen.
Zum 01.06.2023 wurde beim Amt für Personalwesen inhaltlich das
Lehrlingswesen der Geschäftseinteilung zusätzlich aufgenommen, um
die (thematische) Ist-Situation widerzuspiegeln.
Die letzte Aktualisierung betreffend das Amt für Personalwesen ging mit
der Änderung der Geschäftseinteilung zum 01.01.2024 einher. Dabei
wurde (betreffend das Amt für Personalwesen)
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Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
das Referat „Personalwesen“ in „Recruiting und Digitalisierung“
und das Referat „Dienstrecht“ in „Personal- und Dienstrechtsangelegenheiten“ umbenannt.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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