Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.14

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Grundlegende Voraussetzung ist eine zeitgemäße Formensprache oder künstlerische Qualität.
Der geplante Aufstellungsort von Gedenk- und Erinnerungszeichen soll einen sinnvollen
historischen und örtlichen Bezug haben.
Der Beirat für Erinnerungskultur begutachtet die Einreichungen und gibt Empfehlungen an die
zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck und die politisch Verantwortlichen.
Wesentliche Punkte der Begutachtung sind:




Historische oder (erinnerungs-)politische Beweggründe
Künstlerische Umsetzung der geplanten Denkmal-Errichtung
Künstlerische Umsetzung der geplanten Adaptierung

2.2. Einreichung
Natürliche und juristische Personen können Projekte einreichen. Damit dem Beirat ein Projekt
vorgelegt werden kann, werden folgende Unterlagen benötigt:













Projektbeschreibung
Historische Hintergrundinformationen, Quellenangaben
Entwurf des Kunstwerkes (Foto, Fotomontage, Plan oder Skizze)
Angaben zur Künstlerin/zum Künstler
Materialangaben
Ausmaße
Entwurf des Textes
Genehmigung des Grundeigentümers
Geplanter Ort der Errichtung
Zeitrahmen
Angaben zum Eigentumsverhältnis am Kunstwerk
Kostenschätzung

3. „Zeitpunkte“
3.1. Grundsätzliches
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.06.2022 hat die Stadt Innsbruck die „Zeitpunkte“
eingeführt. Diese sind dem Gedenken an Menschen gewidmet, die während der NS-Herrschaft
ermordet wurden und zwar aus Gründen der Religion, der Ethnie, der sexuellen Orientierung oder
der politischen Anschauung sowie Menschen, die Opfer der NS-Militär-Justiz wurden,
Wehrdienstverweigerer oder Deserteure und Menschen, die aus Sicht der NS-Ideologie
„erbbiologisch belastet“ waren oder einer anderen von der NS-Ideologie ausgegrenzten
gesellschaftlichen Gruppe angehört haben.
3.2. Neuanbringung
Den in Punkt 3.1. benannten Opfergruppen kann mit einem „Zeitpunkt" gedacht werden.
Voraussetzung dafür ist ein Antrag aus der Zivilgesellschaft, von einer Einzelperson oder einer
gesellschaftlichen Gruppe.