Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.143

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schlag zu erstatten. Über die Besetzung von Positionen aller Verwendungsgruppen entschied das Amt für Personalwesen im Einvernehmen
mit der betroffenen Abteilungs- bzw. Amtsleitung. Hierüber hatte das Amt
für Personalwesen den Bürgermeister zu informieren und nach dessen
Zustimmung die Besetzung vorzunehmen.
Besetzung von
Leitungsfunktionen

Die beschriebenen Vorgaben der OBL für die Ausschreibung von Dienstposten, die Bewerbung und das Vorprüfungsverfahren galten mit der
Abweichung, dass die Ausschreibung betreffend den Magistratsdirektor,
einen Abteilungsleiter oder einen Amtsvorstand zusätzlich zwingend in
einer in Österreich täglich erscheinenden Tageszeitung zu erfolgen
hatte, sinngemäß auch für die Besetzung von Leitungsfunktionen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens waren bei der Besetzung von
Leitungsfunktionen sog. Hearings durchzuführen. Das Amt für Personalwesen hatte dabei nach Rücksprache mit dem Bürgermeister die
Entscheidung über den zum Hearing einzuladenden Bewerberkreis zu
treffen.
Das Hearing wurde vom Bürgermeister gemeinsam mit dem Personalbeirat durchgeführt. Ein Recht, im Personalbeirat mitzuwirken, hatten die
Magistratsdirektorin, die Leitungen des Amtes für Personalwesen und
der betroffenen Abteilung, die Obfrau der Zentralpersonalvertretung I und
die Gleichbehandlungsbeauftragte.
Der Bürgermeister und der Personalbeirat hatten sich nach Maßgabe
des der Ausschreibung zugrundeliegenden Anforderungsprofils einen
Eindruck über die Gesamtpersönlichkeit der Bewerber, deren Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse, ihrer Ausbildung und der jeweils
vorhandenen beruflichen Erfahrungen zu verschaffen.
Auf der Grundlage des Hearings erteilten die Mitglieder des Personalbeirates eine begründete Empfehlung für die Besetzung an den Bürgermeister. Die Entscheidung über die Betrauung bzw. die Vorlage eines
entsprechenden Schriftstückes an das zuständige Organ oblag dem
Bürgermeister.
Die Bestellung in eine Leitungsfunktion bzw. die Betrauung mit einer Leitungsfunktion war auf die Dauer von fünf Jahren auszusprechen.

Weiterbestellungen
bzw. Weiterbetrauungen von
Leitungsfunktionen

Befristet bestellte bzw. betraute Führungskräfte waren seitens des Amtes
für Personalwesen zumindest 8 Monate vor Ablauf der Befristung nachweislich schriftlich einzuladen, eine begründete Erklärung dahingehend
abzugeben, warum sie für eine weitere Funktionsperiode geeignet sind
ihre Position auszuüben. Die Erklärung war innerhalb von drei Wochen
ab Erhalt der Einladung zu erstatten. Wurde keine Erklärung abgegeben,
war dies als Verzicht zu werten.
Zur Beurteilung über die Weiterbestellung bzw. Weiterbetrauung fand mit
dem betreffenden Bediensteten ein Hearing statt. Das Amt für Personalwesen hatte im Auftrag des Bürgermeisters die begründete Erklärung
der Führungskraft, die Einladung zur Abgabe der Stellungnahme sowie
den Termin für das Hearing den Mitgliedern des Personalbeirates zu
übermitteln.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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