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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.147

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Amt für Personalwesen verantwortlich. Laut den übermittelten Prüfungsunterlagen (Aufgabenverteilung) fiel diese Aufgabe sowohl in den Bereich des Vorstandes des Amtes für Personalwesen als auch der Referatsleitung „Recruiting und Digitalisierung“.
Dem Stadtrechnungshof wurde von der Leitung des Referates „Recruiting und Digitalisierung“ eine Auswertung der zugewiesenen Personalressourcen (Stichtag 09.09.2024) im Sinne der Produktverantwortung
übermittelt:

A

1

0

B

4

5

C

1

1

GESAMT

6

6

Dem Referat waren sechs Dienstposten zugeteilt. In Summe entsprach
a
an der
der VerwenVerwendies auch der Anzahl der Dienstnehmer.
Ein
Dienstposten
dungsgruppe A wurde dabei von einem Dienstnehmer besetzt, der
jedoch im Entlohnungsschema b abgerechnet wurde.
Von den sechs Dienstnehmern waren 4 Vollzeitkräfte und zwei in Teil— ıhen Dienstzeit
Dienstzeit
zeit. Insgesamt errechnete sich aufgrund der wöchentlichen
eine Vollzeitäquivalenz von 5,675 (Stichtag 09.09.2024).
Ein Dienstnehmer in Teilzeit stand in einem öffentlich-rechtlichen
(Beamte), die restlichen fünf Mitarbeiter in einem privatrechtlichen
Dienstverhältnis (wiederum einer in Teilzeit) zur Stadt Innsbruck.
Sämtliche Dienstnehmer, sowohl jene in einem öffentlich-rechtlichen
(Beamte) als auch die Mitarbeiter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis (Vertragsbedienstete) waren Ganztagskräfte.
5.2 Aufgabenverteilung im Referat
Allgemeines –
Empfehlung

Die Referatsleitung (siehe § 7 MGO) war grundsätzlich mit der Produktverantwortung betraut, wobei das der Referatsleitung beigestellte
Personal der Anordnungsbefugnis der Referatsleitung in dem Umfang
unterstand, als dies zur sach- und zeitgerechten Zielerreichung erforderlich war.
Hinsichtlich der übermittelten Arbeitsplatzbeschreibung waren aus Sicht
des Stadtrechnungshofs vier unterschiedliche Aufgabenbereiche zu
verzeichnen:





Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Recruiter (2 Dienstnehmer)
Team Digitalisierung (2 Dienstnehmer)
Sekretariat (1 Dienstnehmer)
Referatsleitung (1 Dienstnehmer)

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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