Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.15
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Der Beirat entscheidet per Mehrheitsentscheid über die Neuanbringung von „Zeitpunkten“.
3.3. Einreichung
Der Antrag muss biografische Angaben zum Opfer und eine aussagekräftige Begründung
umfassen. Sachdienliche Beilagen zu den Anträgen und/oder Verweise auf entsprechende Stellen
in der Forschungsliteratur sind nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung
für die Zuerkennung eines „Zeitpunkts“ ist, dass das Opfer seinen letzten freiwillig gewählten
Wohnort in Innsbruck hatte.
Weiters kann der Beirat Zeitpunkte an Menschen vergeben, die zwar die Kriterien in 3.1. nicht
erfüllen, aber aufgrund ihrer Verbindung mit Innsbruck vom Beirat einstimmig als bedeutend
beurteilt werden.
Bei unvollständig oder mangelhaft eingelangten Anträgen kann der Beirat mit Mehrheitsbeschluss
dem Antragssteller einen Verbesserungsauftrag erteilen. Er hat ihm hierfür mitzuteilen, in welchen
Punkten der Antrag verbessert werden muss.
Vom Beirat abgelehnte Anträge für einen Zeitpunkt können einmalig und ausschließlich in
grundlegend überarbeiteter Form nochmals eingereicht werden. Wird der Antrag erneut abgelehnt,
ist eine nochmalige Einreichung ausgeschlossen.
3.4. Biografische Forschung
Der Beirat hat dafür Sorge zu tragen, dass für die „Zeitpunkte“ nach dem jeweils aktuellen Stand
der geschichtswissenschaftlichen Forschung Biografien von Opfern im Sinne der
Aufgabenstellung der „Zeitpunkte“ rekonstruiert werden oder deren Erforschung erfolgt. Die letzte
Entscheidung über die Fassung der Texte zu den biografischen Angaben auf der Website der
„Zeitpunkte“ liegt beim Beirat. Er entscheidet auch hier per Mehrheitsentscheid.
3.5. Revision des Projekts
Der Beirat ist für eine allfällige inhaltliche, gestalterische und/oder formale Revision des Projekts
„Zeitpunkte“ zuständig. Diese Revision hat zumindest einmal in jeder Funktionsperiode im Rahmen
einer ordentlichen Sitzung zu erfolgen. Dabei werden die Statuten, die Gestaltung, die
vorhandenen „Zeitpunkte“ und die Einreichungen überprüft. Änderungen der Statuten werden
dabei vorgeschlagen. Diese müssen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden.
3.6. Protokoll
Die Beschlüsse des Beirats sind plausibel zu begründen und im Sitzungsprotokoll festzuhalten.
4. Straßennamen
4.1. Grundsätzliches
Die Stadt Innsbruck ist sich ihrer historischen Verantwortung bewusst. Dazu gehört u.a. auch,
verantwortungsvoll mit belasteten Straßennamen umzugehen.
Dem Beirat für Erinnerungskultur obliegt es, Kriterien für die Benennung von Verkehrsflächen und
einen Katalog mit Empfehlungen auszuarbeiten. Insbesondere bei personenbezogenen
Straßennamen sollen objektivierbare Kriterien für eine Neu- bzw. Umbenennung von