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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.162

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Im Zuge der Einschau zeigte sich, dass ein systematisches Reporting mit
Kennzahlen für das Referat „Recruiting und Digitalisierung“ nicht vorlag
bzw. laut Aussage der Referatsleitung noch nicht gänzlich ausgearbeitet
wurde. Der Stadtrechnungshof empfahl daher, die Ausarbeitung eines
Reporting mit aussagekräftigen Kennzahlen für das Referat „Recruiting
und Digitalisierung“ weiterhin zu verfolgen und zeitnah umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde eine zukünftige Umsetzung der Empfehlung zugesagt.
Leitungsfunktionen –
Empfehlung

Zumal die Leitungsfunktionen in der OBL gesondert erwähnt wurden, hat
der Stadtrechnungshof für den Zeitraum von 2020 bis 31.08.2024
diesbezüglich ebenfalls eine Auswertung angefordert, die nach den
jeweiligen Leitungsfunktionen sowie den Verwendungsgruppen gegliedert war:

A

A/B

B

B/C

ME

Magistratsdirektion

1

0

0

0

0

1

Abteilungsleitung

3

0

0

0

0

3

Abteilungsleitung-Stv.

2

0

0

0

0

2

Amtsleitung

19

5

4

0

0

28

Referatsleitung

25

7

31

1

2

66

Im Ergebnis
zeigte sich, dass von den insgesamt 100 Leitungsfunktionen
a
sfunktionen
der Großteil mit 50 Stellen die Verwendungsgruppe A betraf.
Überrascht zeigte sich der Stadtrechnungshof, dass insgesamt 12 Ausschreibungen im Bereich der Leitungsfunktionen sowohl für die Verwendungsgruppe A und B vorgenommen wurden. Seitens der geprüften
Stelle wurde hierzu ins Treffen geführt, dass in diesen Fällen die
Zielgruppe für die offene Stelle erweitert wurde, da sich somit Personen
bewerben konnten, die entweder die Voraussetzungen der Verwendungsgruppe A oder B erfüllten. Die Einschau des Stadtrechnungshofes
machte deutlich, dass es sich hier vorwiegend um Leitungsfunktionen im
IT Sektor handelte. Ferner waren bspw. die Leitungen des Amtes für
Kultur oder des Rechnungswesens betroffen.
Im Sinne der beschriebenen Anforderungen der städtischen Dienstzweigeverordnung sowie der Systematik im Entlohnungsschema
empfahl der Stadtrechnungshof, künftig Ausschreibungen in nur einer
Verwendungsgruppe den Vorzug zu geben. Dies vorwiegend um finanzielle Begehrlichkeiten der Bewerber hintanzustellen.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass der Empfehlung entsprochen wird.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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