Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.168
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Auffällig war für den Stadtrechnungshof jedoch, dass die geprüfte Stelle
– wie aus dem Vergabevermerk hervorging – bei der Prüfung der
Angemessenheit des Angebotspreises diesen im Wesentlichen nur mit
Preisen desselben Unternehmens aus der Vergangenheit verglichen hat.
Im Vergabevermerk wurde zwar auch auf Erfahrungswerte mit einem
anderen Unternehmen Bezug genommen, gleichzeitig jedoch sinngemäß ausgeführt, dass die von diesen Unternehmen bezogenen Potenzialanalysen hinsichtlich des Umfanges nicht mit der zu vergebenden
Potenzialanalyse vergleichbar seien. Der Preis dieser weniger umfangreichen Potenzialanalysen lag im Vergleich zum Preis der angebotenen
Potenzialanalyse bei rund einem Drittel.
Ein Überblick über die am Markt üblichen Preise für umfangreichere
Potenzialanalysen zur Überprüfung der Eignung einer Person als
Führungskraft erschien nach Ansicht des Stadtrechnungshofes allein auf
dieser Basis nicht gegeben. Trotz des Vorliegens eines sachlichen
Grundes hätte die geprüfte Stelle daher im vorliegenden Fall mangels
entsprechender Erfahrungswerte noch Vergleichsangebote einholen
oder zumindest Markterkundungen durchführen müssen.
Der Stadtrechnungshof empfahl daher, bei Direktvergaben künftig nur
dann von der Einholung von Vergleichsangeboten abzusehen, wenn
vorliegende Erfahrungswerte oder eine allenfalls im Vorfeld durchgeführte Markterkundung eine Beurteilung der Preisangemessenheit
ermöglichen und die Entscheidung auf dieser Basis im Vergabevermerk
nachvollziehbar begründet werden kann.
Hinsichtlich der Kontierung war für den Stadtrechnungshof auffällig, dass
im geprüften Zeitraum alle sonstigen Potenzialanalysen auf dem
Sachkonto 728000 Entgelte für sonstige Leistungen erfasst wurden. Der
Stadtrechnungshof empfahl daher, identische Geschäftsfälle künftig
einheitlich im Kontenverzeichnis zu erfassen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen in seiner
Stellungnahme mit, dass den beiden vorgenannten Empfehlungen
entsprochen wird.
7.4 Sachkonto 728000 Entgelte für sonstige Leistungen
Definition
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6
Gemäß dem Kontierungsleitfaden 2024 waren auf dem Sachkonto
728000 unter anderem Aufwendungen für Leistungen Dritter zu verrechnen, wenn dafür keine anderen Konten der Kontenklassen 6 oder 7 vorgesehen waren. Im Hinblick auf die geprüfte Stelle fielen hierunter etwa
Konsulententätigkeit (soweit diese nicht dem Sachkonto 640000
zuzuordnen waren), Insertionen und Digitalisierungsleistungen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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