Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.175
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Stadtteilausschusses
am 27.02.2024
sschusses Igls
|
28 hat
hat der
der Unterausschuss Igls
s
beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat‚ der Landeshauptstadt
Landeshauptstadt Innsbruck möge beschließen:
beschließen:
Das beauftragte Amt/die beauftragten Ämter der Stadt Innsbruck wie auch die politischen
Zuständigen werden aufgefordert, unter Einbeziehung aller eventuell notwendigen
begleitenden Stellungnahmen und sonstiger Maßnahmen, bis spätestens 30.04.2024 allfällige
Prüfungen abzuschließen und weitere Schritte zur Umsetzung im Sinne der zu o. a. Antrag
bereits erfolgten Beschlussfassungen des Gemeinderates unverzüglich einzuleiten."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2024 behandelt und dem Inhalt
nhalt
nach angenommen. Der damalige Bgm. Willi hat daraufhin die zuständigen Ämter und1|_ die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) um die entsprechenden Veranlassungen ersucht.
Mit 16.04.2024 wurden seitens der Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, die
Stellungnahmen der Mag.-Abt. V, Schule und Bildung sowie Kinder, Jugend und Generationen,
Generationen,
übermittelt – mit Einbezug der Rückmeldung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und
Integration sowie des Projektberichts der IIG zur Standortdiskussion bezüglich Kinderbetreuung.
Aus Zeitgründen konnte der Akt vor der Neukonstituierung des Innsbrucker Gemeinderates am
17.05.2024 nicht mehr vorgelegt werden. Stadtteilausschüsse gibt es seit der Novellierung des
Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) mit Mai 2024 nicht mehr. Trotzdem ist der
gegenständliche Antrag weiterzubehandeln, da er im Gemeinderat inhaltlich angenommen wurde
und er nicht unter die Regelung des § 13 Abs. 5 IStR fällt ("der Gemeinderat entscheidet über die
Weiterverfolgung der Anträge von Gemeinderatsmitgliedern, die nach Ablauf der
Funktionsperiode noch nicht abschließend erledigt sind".)
Auf Nachfrage wurde seitens der Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, am
03.04.2025 mitgeteilt, dass die aktuellen Daten keine Steigerung der Zahlen im Bereich Schule
und Kindergarten zeigen, weshalb die Stellungnahmen vom 16.04.2024 weiterhin aktuell sind.
Darin erklärt die Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, dass laut aktuellen Prognosen die
SchülerInnenzahlen an der Volksschule Igls in den kommenden Jahren leicht rückläufig sein
werden. Im Schuljahr 2024/25 gibt es statt zwei nur eine erste Klasse.
Einer ähnlichen Entwicklung folgt der Kindergarten in Igls. Hier ist dem Projektbericht der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) vom 14.03.2024 zu entnehmen, dass im
Betreuungsjahr 2024/25 59 Kinder im städtischen Kindergarten Igls am Fernkreuzweg in
Betreuung sind. Die 2018 errichtete und damals notwendige Expositur wird aktuell als
Entlastungsraum für den Kindergarten genutzt. An beiden Standorten könnten bis zu maximal
96 Kinder betreut werden. Die Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, sieht die Kapazitäten mittel- bis
langfristig als ausreichend.
Auch die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, schließt sich der Einschätzung der Mag.Abt. V, Schule und Bildung, in ihrer Stellungnahme vom 16.04.2024 an. Aus Sicht des Fachamtes
ist aufgrund der geringen Kinderzahl im Kindergarten eine Nutzung des gesamten Postgebäudes
(2 Kindergartengruppen sind im Erdgeschoss eingerichtet; das 1. Stockwerk – Arztpraxis) in
nächster Zeit ausreichend. Eine Campuslösung ist derzeit aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.
Von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, wird in der Rückmeldung vom
16.04.2024 darauf hingewiesen, dass die zum Thema Kinderbetreuung in Igls bereits vorliegenden
Projektberichte mit der Darstellung verschiedener Umsetzungsvarianten eine gute fachliche
Grundlage für die politische Willensbildung über die weitere Vorgehensweise darstellen.
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