Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.18
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Ergeht abschriftlich an:
1. Stadtpolizeikommando Innsbruck, Verkehrsreferat, per E-Mail mit dem Auftrag, diese
Verordnung durch Sichtbarmachung der bereitgestellten Verkehrszeichen und
Aktivierung der Verkehrsleiteinrichtungen kundzumachen und nach der Versammlung
durch Abdrehen der Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen wieder zu
deaktivieren.
2. Stadtpolizeikommando Innsbruck, Verkehrsinspektion, zur Kenntnis (per E-Mail)
3. Polizeiinspektion Innsbruck-Bahnhof, zur Kenntnis (per E-Mail)
4. Magistratsabteilung II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, zur Kenntnis (per E-Mail)
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