Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.181
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Den pflegebedürftigen Personen den Verbleib zu Hause zu ermöglichen
Die Schaffung eines zusätzlichen Versorgungsangebots
Durch Schulungen die Qualität der Pflege zu erhöhen
Bezugnehmend auf den Prüfantrag der Fraktion ALI vom 9. November 2023 zu diesem
Thema wurde von der ISD bereits in einer Stellungnahme vom 15.02.2024 informiert,
„dass im Burgenland seit 2019 die Möglichkeit besteht, pflegende Angehörige zu
beschäftigen. Dazu wurde die Pflegeservice Burgenland GmbH gegründet, welche die
Einstellung
der
pflegenden
Angehörigen
vornimmt.
Dieses
Modell
sieht
ein
bestimmtes Beschäftigungsausmaß je nach Pflegestufe vor:
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Pflegestufe 3: 20 Stunden pro Woche
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Pflegestufe 4: 30 Stunden pro Woche
*
ab Pflegestufe 5: 40 Stunden pro Woche
Die Entlohnung der pflegenden Angehörigen erfolgt nach dem burgenländischen
Mindestlohn.
Die
pflegenden
Angehörigen
sind
Ssozialversicherungsrechtlich
abgesichert und haben Anspruch auf Urlaubs- und Krankenstandsvertretung. Zur
Finanzierung wird ein Selbstbehalt von den zu pflegenden Personen eingehoben.
Dieser beläuft sich in der Pflegstufe 3 auf 90 %, in den höheren Pflegestufen auf 80 %
des
Pflegegeldes sowie
Richtsatz liegt.
auf das
Einkommen,
welches
über dem
Die beschäftigten Angehörigen haben binnen
(Sozialhilfe-)
12 Monaten eine
Grundausbildung (100 Stunden) zu absolvieren. Weiters findet je nach Pflegestufe
einmal pro Woche bzw. Monat ein verpflichtender Unterstützungsbesuch statt.
Die ISD sieht in diesem Modell Vorteile für die pflegende Person, die dadurch
versicherungsrechtlich
voll
abgesichert
Vertretungsansprüche
im
Krankheitsfall
ist
und
geltend
damit
machen
auch
kann.
Urlaubs-
sowie
Auch
werden
Versicherungszeiten für die Pension angerechnet. Für die zu pflegende Person ergibt
sich
der Vorteil,
von einer ihr vertrauten
Person
betreut zu werden.
Für das
Pflegesystem generell werden durch dieses Modell zusätzliche Ressourcen verfügbar
gemacht. Neben diesen Vorteilen werden aber auch kritische Aspekte hervorgehoben.
So wird angemerkt, dass das Fehlen von Vorkenntnissen der Angehörigen zu
Problemen und Überforderung führen können.
Neben fehlender Qualifikation besteht auch das Risiko einer mangelhaften
Auftragserfüllung in zeitlicher Hinsicht bzw. der missbräuchlichen Verwendung der
fließenden Gehaltszahlung. Es entsteht ein hoher administrativer Aufwand bei der
Abwicklung des Selbstbehalts-Systems. Weiters besteht durch die Beschäftigung von
größtenteils
unausgebildeten
Personen
ein
nicht
zu _ Uunterschätzender
Kontrollaufwand.
Die Anstellung pflegender Angehöriger bei der ISD wird äußerst kritisch gesehen. So
stellen die Anforderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zuweilen
bereits eine große Herausforderung dar. Gleichzeitig parallel dazu einen "Betrieb” mit
geändertem Regelwerk sicherzustellen und zu kontrollieren sowie eventuell auch noch
die Selbstbehalts-Administration zu bewerkstelligen, scheint nicht möglich. Sollte das
Ansinnen der Anstellung von pflegenden Angehörigen zur Umsetzung gelangen, wird
die operative Abwicklung durch eine andere Einheit als die ISD angeregt.“
Dieser Empfehlung kann man Folge leisten und eine operative Abwicklung abseits der
ISD ins Auge fassen.