Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.21
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Textziffer
2 Vorgangsweise
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Der Stadtrechnungshof kontaktierte die jeweiligen städtischen Dienststellen sowie
die Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen und sonstigen Rechtsträger schriftlich. Dies mit der Bitte, über eingeleitete Schritte zur Umsetzung von
Empfehlungen zu berichten. Als Frist galt dabei (grundsätzlich) ein Zeitraum von
4 Wochen. Zudem waren dazu auch geeignete Nachweise bereitzustellen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates setzte der Stadtrechnungshof die Magistratsdirektion sowie die zuständigen Abteilungsleitungen von diesem Vorhaben abschriftlich in Kenntnis.
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Der Stadtrechnungshof hält fest, dass er mit der geschilderten Vorgangsweise auch
dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprach. Diese Bestimmung regelt, dass den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern die Gelegenheit zur Abgabe
sachlich begründeter Äußerungen zu geben ist. Diese sind bei der Abfassung der
Prüfberichte zu berücksichtigen.
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Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
ob Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren. Dies würde
allenfalls eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen. Der Stadtrechnungshof erwähnte dazu, dass in diesem Zusammenhang keine (weiteren) Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind,
die einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.
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Weiterführend machte der Stadtrechnungshof darauf aufmerksam, dass der
Gemeinderat den Bericht der vormaligen Kontrollabteilung über die Prüfung von
wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Congress und
Messe Innsbruck GmbH (CMI) vom 14.11.2023 in seiner nicht-öffentlichen Sitzung
vom 14.12.2023 behandelte. Dies war damit begründet, dass die Geschäftsführung
der CMI in der damals abgegebenen Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse reklamierte. In weiterer Folge behandelte der Gemeinderat diesen
Prüfbericht zur Gänze in der nicht öffentlichen Sitzung.
Folglich sind aus Sicht des Stadtrechnungshofes die aus diesem Prüfbericht maßgeblichen Beiträge für die aktuelle Follow up – Einschau 2024 ebenso in der nicht
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.
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Der Stadtrechnungshof weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten
personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden. Diese
gelten gleichermaßen für Frauen, Männer sowie für alle anderen individuellen
Geschlechtsidentitäten.
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Zudem erwähnt der Stadtrechnungshof, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der
Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.
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Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich genannt
werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch, Grundbuch etc.) oder
anderen allgemein zugänglichen Dokumenten (bspw. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die
Allgemeinheit einsehbar.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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