Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.27
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Textziffer
gegenüber dem Land Tirol (gemeinsam mit anderen Forderungen) auf dem Konto
279000 – Sonstige Vorschüsse erfolgte.
Die Kontrollabteilung regte zusammenfassend und abschließend in Richtung des
Amtes für Rechnungswesen der MA IV an, bei der Vornahme der jährlichen Ausgleichsbuchung einen nachvollziehbaren schließlichen Rest (eine städt. Forderung)
zum 31.12. des Jahres auszuweisen. Dabei wäre der sich durch die Ausgleichsbuchung ergebende schließliche Rest (die städt. Forderung) mit dem Amt für
Soziales der MA II als inhaltlich zuständiger Fachdienststelle abzustimmen. Dadurch könnten allfällige buchhalterische oder abrechnungstechnische Differenzen
(wie die von der Kontrollabteilung im damaligen Bericht im Detail aufgezeigten Fälle)
identifiziert und bereinigt werden.
Um in diesem Bereich künftig eine zufriedenstellende Verbuchung zu gewährleisten,
verwies das Amt für Rechnungswesen der MA IV im Anhörungsverfahren sowie im
Zuge der vergangenen Follow up – Einschauen auf die Arbeit einer zu schaffenden
Projektgruppe mit den beteiligten Personen der beiden Fachdienststellen.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2023 informierte das Amt für Rechnungswesen der MA IV darüber, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung Folge
geleistet und der angesprochene Prozess angepasst worden sei. Im Zuge der Abschlussarbeiten für das Jahr 2022 habe das Amt für Rechnungswesen den ausgewiesenen schließlichen Rest (die städt. Forderung) per 31.12. inhaltlich mit dem Amt
für Soziales als zuständiger Fachdienststelle abgestimmt. Diese Vorgehensweise
werde auch künftig so beibehalten. Dazu erwähnte die Kontrollabteilung, dass der
auf dem Konto 279000 per 31.12.2022 ausgewiesene Forderungsbetrag von
€ 3.002.529,98 für sie nachvollziehbar war. Allerdings bestand auf dem Konto
279000 per 31.12.2022 sowie zum Follow up – Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Mitte Jänner 2024 ein weiterer Forderungsbetrag von € 8.036,07. Dieser
stand gemäß der Angabe im Buchungstext in Verbindung mit der Abrechnung der
hoheitlichen Mindestsicherung betreffend das Jahr 2021 und war aus Sicht der
Kontrollabteilung noch klärungs- bzw. bereinigungsbedürftig.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2024 beschrieb das Amt für Rechnungswesen
der MA IV die näheren buchhalterischen Hintergründe bezüglich des Forderungsbetrages von € 8.036,07. Weiters avisierte das Amt für Rechnungswesen eine
Bereinigung dieses Betrages.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde teilweise entsprochen.
Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes
„Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“
(Bericht vom 05.09.2022)
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Hinsichtlich der Höhe der Außentrauungspauschalen war für die Kontrollabteilung
auffällig, dass eine Wertanpassung vom Amt für Personalwesen der MA I erst seit
dem Jahr 2015 (Einführung bereits im Jahr 2013) vorgenommen worden ist. Dazu
recherchierte die Kontrollabteilung, dass die Leiterin des Referates Besoldung
seinerzeit die Anweisung gab, künftig „keine automatische Valorisierung“ dieser
Pauschalen vorzunehmen. Diese Vorgehensweise wurde im Folgejahr (also 2014)
so vollzogen, ab dem Jahr 2015 fanden allerdings sodann Wertanpassungen nach
Maßgabe der jährlichen Gehaltsabschlüsse statt.
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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